INFAR Ratgeber

Ratgeber: Führerschein, Entzug und Wiedererteilung

Ein Bescheid der Behörde wirft meist mehr Fragen auf, als er beantwortet: Welche Maßnahme ist vorgeschrieben, bis wann muss sie abgeschlossen sein – und was davon betrifft Ihren Fall überhaupt?

In unseren Ratgeber-Beiträgen finden Sie die Antworten: verständlich erklärt, auf die österreichische Rechtslage bezogen und aus der Praxis von über 25 Jahren Nachschulung. Maßgeblich ist am Ende immer Ihr Bescheid – dort steht, welche Schritte in Ihrem Fall erforderlich sind und in welcher Frist.

Beratungsgespräch bei INFAR: Orientierung nach dem Führerscheinentzug

Sie wissen bereits, was ansteht?

Dann führt Sie einer dieser Wege direkt weiter. Welche Maßnahme in Ihrem Fall erforderlich ist, ergibt sich aus Ihrem Bescheid.

INFAR ist seit über 25 Jahren vom Ministerium ermächtigt und führt Nachschulungen an über 100 Standorten in ganz Österreich durch. Die Kurse leiten qualifizierte Verkehrspsycholog:innen, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Rechtliche Grundlage sind das Führerscheingesetz (FSG) und die Nachschulungsverordnung (FSG-NV).

Unsicher, welcher Schritt bei Ihnen der nächste ist?

Ihre INFAR-Landesstelle sagt Ihnen, was in Ihrem Fall gilt – telefonisch und unverbindlich. Zu den Kontaktdaten

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