Füh­rer­schein entzogen wegen Alkohol in Österreich: Ablauf, Dauer & was jetzt zu tun ist

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen wegen Alkohol am Steuer in Österreich, stehen Sie vermutlich vor vielen offenen Fragen. Die Situation ist belastend – und gerade deshalb ist ein klarer Überblick jetzt besonders wichtig. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was nach einer Alkoholkontrolle passiert, welche Promille-Grenzen in Österreich entscheidend sind und wie Sie Ihren Führerschein nach einem Alkoholdelikt wieder bekommen. Alle Angaben orientieren sich am Führerscheingesetz (FSG) sowie an den relevanten Verordnungen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung – maßgeblich sind immer Ihr Bescheid und die zuständige Behörde.

Verkehrsschild mit dem Hinweis „entzogen“: Führerscheinentzug nach einem Alkoholdelikt

Detaillierte Grundlagen zum Verfahren finden Sie in unserem Beitrag zum Führerscheinentzug Österreich.

Das Wichtigste in Kürze

Promille-Stufen bestimmen die Folgen: 0,5–0,79 ‰, ab 0,8 ‰, ab 1,2 ‰ und ab 1,6 ‰ – mit steigenden Konsequenzen.
Nach der Kontrolle kann es zur vorläufigen Abnahme des Führerscheins kommen. Die maßgebliche Entscheidung ergeht an Sie per Bescheid. Dieser wird Ihnen entweder per Brief oder elektronisch zugestellt.
Häufige Pflichtmaßnahmen je nach Promillestufe: Verkehrscoaching, Nachschulung Alkohol, ggf. verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) und/oder amtsärztliches Gutachten.
Für die Wiedererlangung gilt: Bescheid lesen, Fristen einhalten, Maßnahmen absolvieren, Nachweise bei der Behörde vorlegen.

Begriffe klären: Abnahme, Entzug, Sperrfrist

Rund um den Führerscheinentzug Alkohol kursieren verschiedene Begriffe. Hier die wichtigsten:

Vorläufige Abnahme: Eine Sofortmaßnahme bei der Kontrolle. Der Führerschein wird an Ort und Stelle einbehalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (z. B. ein Alkoholwert ab 0,8 ‰ oder Verweigerung des Alkotests).

Entzug der Lenkberechtigung: Die behördliche Entscheidung per Bescheid. Erst dieser Bescheid legt Dauer und Auflagen verbindlich fest.

Entzugsdauer (Sperrfrist): Der Zeitraum, in dem Sie kein Kraftfahrzeug lenken dürfen. Die Mindestdauer richtet sich nach § 26 FSG und hängt vom gemessenen Promillewert, etwaigen Vordelikten und den Umständen ab.

Promille-Grenzwerte & Konsequenzen in Österreich

Die Folgen hängen vom Promillewert, den Umständen (z. B. Unfall, Fahrerflucht, Vordelikte) und der Einzelfallbeurteilung ab. Als Orientierung gelten folgende Stufen:

0,5–0,79 ‰: unter 0,8, aber nicht folgenlos

Auch unterhalb von 0,8 ‰ gibt es Konsequenzen. In diesem Bereich droht in der Regel eine Verwaltungsstrafe. Ein Führerscheinentzug ist bei der ersten Auffälligkeit weniger typisch, aber nicht ausgeschlossen – etwa wenn besondere Umstände vorliegen. Bereits hier kann die Behörde zusätzliche Abklärungen anordnen, wenn Zweifel an der Fahreignung entstehen. Außerdem gibt es eine Vormerkung. Das Thema Promille und Führerschein beginnt also deutlich vor der 0,8-‰-Marke.

Ab 0,8 ‰: häufige Schwelle für Führerscheinentzug

Ab 0,8 Promille wird bei einer Erstbegehung ein Führerscheinentzug für mindestens 1 Monat ausgesprochen (§ 26 Abs. 1 FSG). In der Praxis legt die Behörde die genaue Dauer je nach Schwere fest. Wer nach „0,8 Promille Führerschein" im Internet sucht, findet hier den typischen Einstieg in das behördliche Entzugsverfahren.

Wichtig zur begleitenden Maßnahme: Bei einem Erstverstoß im Bereich von 0,8 bis unter 1,2 ‰ ist als Standardmaßnahme ein Verkehrscoaching vorgesehen (§ 24 Abs. 3 FSG) – nicht die Nachschulung Alkohol. Erst bei einem Wiederholungsdelikt innerhalb von 5 Jahren wird in diesem Promillebereich eine Nachschulung Alkohol angeordnet.

Ab 1,2 ‰: deutlich verschärfte Folgen

Bei Werten ab 1,2 ‰ steigt die Mindestentzugsdauer auf mindestens 4 Monate (Erstdelikt, § 26 Abs. 2 FSG). In dieser Stufe ist die Nachschulung Alkohol die vorgesehene begleitende Maßnahme (§ 24 Abs. 3 FSG). Eine VPU oder ein amtsärztliches Gutachten sind hier nicht standardmäßig vorgeschrieben, können aber im Einzelfall von der Behörde angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Ab 1,6 ‰ oder Verweigerung des Alkotests

Ab 1,6 ‰ bzw. bei Verweigerung der Atemluftuntersuchung beträgt die Entzugsdauer mindestens 6 Monate. In dieser Stufe sind die Nachschulung Alkohol, die verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) und das amtsärztliches Gutachten vorgeschrieben (§ 24 Abs. 3 FSG). Bei Wiederholungsdelikten verlängert sich die Entzugsdauer deutlich.

Was passiert nach der Alkoholkontrolle? (Schritt für Schritt)

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1. Kontrolle & Messung

Üblicherweise erfolgt ein Alkomattest (Atemluftmessung durch ein geeichtes Messgerät). In bestimmten Fällen – etwa bei Verdacht auf Suchtmittel oder wenn kein Alkomat verfügbar ist – kann eine Untersuchung beim amtsärztlichen Dienst sowie eine Blutabnahme veranlasst werden.

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2. Vorläufige Abnahme

Bei Werten ab 0,8 ‰ oder Testverweigerung kann der Führerschein direkt an Ort und Stelle abgenommen werden. Diese Maßnahme ist vorläufig. Die endgültige Entscheidung trifft die Behörde im nächsten Schritt.

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3. Bescheid der Behörde

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erlässt einen Bescheid. Darin sind Entzugsdauer, Auflagen (z. B. Verkehrscoaching, Nachschulung, VPU, amtsärztliche Untersuchung) und Fristen geregelt. Lesen Sie diesen Bescheid genau: Er ist die verbindliche Grundlage für alles Weitere. In der Regel erhalten sie diesen per eingeschriebenen Brief oder digital.

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4. Pflichtmaßnahmen absolvieren

Welche Maßnahmen Sie absolvieren müssen, steht im Bescheid. Je nach Promillestufe und Vorgeschichte kann das sein:

Beginnen Sie frühzeitig mit der Terminplanung. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.

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5. Nachweise einreichen & Führerschein wiedererlangen

Sobald die Entzugsdauer abgelaufen ist und alle Auflagen erfüllt sind, legen Sie die Bestätigungen bei der Behörde vor. Die Teilnahmebestätigung der Nachschulung sowie die Ergebnisse der VPU werden von INFAR automatisch übermittelt. Die Behöre prüft, ob alle Voraussetzungen gegeben sind – und erteilt die Lenkberechtigung wieder. So können Sie strukturiert und ohne Umwege Ihren Führerschein nach einem Alkoholdelikt zurückerlangen.

Maßnahmen erklärt: Verkehrscoaching, Nachschulung, VPU, Amtsarzt

Fiktives Bild mit Fragezeichen auf der Straße

Verkehrscoaching

Das Verkehrscoaching ist eine begleitende Maßnahme, die bei einem Erstverstoß im Bereich von 0,8 bis unter 1,2 ‰ vorgesehen ist. Es dient dazu, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren und das Risikobewusstsein zu stärken.

Nachschulung Alkohol

Die Nachschulung Alkohol ist eine verkehrspsychologische Gruppenmaßnahme. Sie wird ab 1,2 ‰ sowie bei Wiederholungsdelikten angeordnet. Ziel ist es, Risikosituationen zu erkennen, Alkoholkonsum und Lenken konsequent zu trennen und Rückfälle zu vermeiden. Die Teilnahme wird dokumentiert und der Behörde bestätigt.

Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)

Die VPU prüft die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit (z. B. Aufmerksamkeit, Reaktion, Belastbarkeit) sowie die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Das Ergebnis ist eine verkehrspsychologische Stellungnahme, die der Behörde bzw. dem Amtsarzt / der Amtsärztin als Entscheidungsgrundlage dient. Die VPU ist ab 1,6 ‰ bzw. bei Testverweigerung vorgeschrieben und kann in Einzelfällen auch bei niedrigeren Werten angeordnet werden.

Amtsärztliches Gutachten

Wenn gesundheitliche Eignungsfragen im Raum stehen, kann ein amtsärztliches Gutachten angeordnet werden. Ab 1,6 ‰ ist es als Standardmaßnahme vorgesehen. Es klärt, ob aus medizinischer Sicht Bedenken gegen das Lenken eines Fahrzeugs bestehen – etwa bei Hinweisen auf regelmäßigen oder problematischen Alkoholkonsum.

Dauer & Kosten: womit Sie realistisch rechnen sollten

Dauer: Von der Kontrolle bis zur vollständigen Wiedererlangung vergehen in der Praxis häufig mehrere Wochen bis Monate. Entscheidend sind die behördliche Entzugsdauer und die Verfügbarkeit von Terminen für die angeordneten Maßnahmen.

Kosten: Setzen sich typischerweise zusammen aus

  • der Verwaltungsstrafe,
  • den Verfahrenskosten und
  • den Kosten für angeordnete Maßnahmen (Verkehrscoaching, Nachschulung, VPU, amtsärztliches Gutachten).

Die Gesamtkosten variieren je nach Promillewert und Umfang der Auflagen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder nach einem Alkoholdelikt?

Orientieren Sie sich am Bescheid: Entzugsdauer berücksichtigen, alle Auflagen fristgerecht absolvieren (z. B. Verkehrscoaching, Nachschulung Alkohol, VPU) und die Bestätigungen bei der Behörde einreichen. Die Teilnahmebestätigung der Nachschulung sowie die Ergebnisse der VPU werden von INFAR automatisch übermittelt. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Lenkberechtigung wieder erteilt.

Muss ich immer eine Nachschulung machen?

Nein. Die konkrete Maßnahme hängt von der Promillestufe und der Vorgeschichte ab. Bei einem Erstverstoß im Bereich von 0,8 bis unter 1,2 ‰ ist beispielsweise ein Verkehrscoaching vorgesehen – die Nachschulung Alkohol wird erst ab 1,2 ‰ bzw. bei Wiederholungsdelikten angeordnet. Was in Ihrem Fall gilt, steht verbindlich im Bescheid.

Bei Wiederholungsdelikten unter 1,2 ‰ - was ist eine Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems?

Im Normalfall wird bei Wiederholungsdelikten unter 1,2 ‰ innerhalb von 2 Jahren eine Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems vorgeschrieben. Diese umfasst mehr Einheiten als das Verkehrscoaching, jedoch weniger als die Nachschulung Alkohol. Lesen Sie aufmerksam, welche Maßnahme im Bescheid vorgeschrieben wird. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems.

Was passiert, wenn ich Fristen versäume?

Versäumte Fristen können die Wiedererlangung erheblich verzögern oder zusätzliche Verfahrensschritte auslösen. Bei Unsicherheit: Fragen Sie frühzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

Quellen & rechtliche Grundlage

  • Führerscheingesetz (FSG), insbesondere § 26 (Entzugsdauer) und § 24 Abs. 3 (begleitende Maßnahmen wie Verkehrscoaching, Nachschulung, VPU)
  • Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV)
  • Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
  • Österreichisches Rechtsinformationssystem: ris.bka.gv.at

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind Ihr individueller Bescheid und die zuständige Behörde.

Nächster Schritt: Nachschulung Alkohol bei INFAR

Nachschulung bei INFAR: nächster Schritt nach einem Alkoholdelikt

Wenn in Ihrem Bescheid eine Nachschulung Alkohol vorgeschrieben ist: INFAR führt diese Maßnahme an mehreren Standorten in Österreich durch. Alle Informationen zu Ablauf, Unterlagen und Terminen finden Sie hier:

→ Nachschulung Alkohol bei INFAR

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Dieser Beitrag wurde fachlich geprüft von Verkehrspsycholog:innen des INFAR – Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation. INFAR ist eine behördlich ermächtigte Einrichtung für verkehrspsychologische Nachschulungen und Untersuchungen in Österreich. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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