Vor­merk­delikt Österreich: Delikte im Vor­merk­system & Konsequenzen

Ein Vormerkdelikt in Österreich ist ein Verkehrsverstoß, der im behördlichen Vormerksystem registriert wird. Das Ziel: Wiederholte Regelverstöße sollen früh erkannt und gestoppt werden – bevor es zu einem Führerscheinentzug kommt. Wichtig zu wissen: Auch scheinbar „kleine“ Verstöße wie 0,5–0,79 Promille am Steuer oder ein Ladesicherung-Delikt können Vormerkdelikte sein.

Mann liest am Schreibtisch den behördlichen Bescheid zu einem Vormerkdelikt

Was ist das Vormerksystem in Österreich?

Das Vormerksystem Österreich ist ein verwaltungsrechtliches Stufensystem nach dem Führerscheingesetz (FSG). Bestimmte Verkehrsdelikte werden bei der Behörde „vorgemerkt“. Wird innerhalb von 2 Jahren ein weiteres Vormerkdelikt begangen, steigen die Konsequenzen: Die Behörde ordnet eine besondere Maßnahme an und der Beobachtungszeitraum verlängert sich auf 3 Jahre. Bei einem 3. Vormerkdelikt innerhalb dieses Zeitraums droht ein Entzug der Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate.

Viele suchen nach „Punkte Führerschein Österreich“. Das Vormerksystem wird umgangssprachlich zwar manchmal als „Punktesystem“ bezeichnet. Rechtlich handelt es sich aber um Vormerkungen und Maßnahmen – nicht um ein frei einsehbares Punktekonto wie etwa in Deutschland.

Welche Delikte sind Vormerkdelikte?

Die vollständige Liste der Vormerkdelikte ergibt sich aus FSG § 30a Abs. 2 (nachzulesen auf ris.bka.gv.at). Häufig relevant sind unter anderem:

Delikt-Tabelle: Was passiert bei welchem Verstoß?

Vormerkdelikt (Beispiele) Typische Folge im Vormerksystem
Alkohol 0,5–0,79 Promille Vormerkung; bei Wiederholung besondere Maßnahme (Nachschulung nach dem Vormerksystem) , bei erneuter Wiederholung weitere Konsequenzen bis zum Entzug
Mangelnde Ladungssicherung (Ladung gefährdet Verkehr) Vormerkung; oft unterschätzt, kann aber spürbare Konsequenzen auslösen
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung (§ 30a Abs. 2 Z 13 FSG) Vormerkung; als besondere Maßnahme kommt ein Kindersicherungskurs in Betracht (§ 30b Abs. 3 Z 6 FSG)
Zu geringer Sicherheitsabstand (technisch gemessen, 0,2 bis unter 0,4 Sekunden) Vormerkung; bei Wiederholung besondere Maßnahme
Missachtung des Rotlichts, wenn andere dadurch zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden Vormerkung; bei Wiederholung besondere Maßnahme
Befahren der Rettungsgasse mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug Vormerkung; bei Wiederholung besondere Maßnahme
Weitere Delikte gemäß § 30a Abs. 2 FSG (z. B. Schutzweg-, Vorrang- oder Eisenbahnkreuzungsdelikte) Vormerkung; bei weiteren Delikten stufenweise Verschärfung

Hinweis: Ob ein konkreter Vorwurf tatsächlich als Vormerkdelikt zählt, hängt vom genauen Tatbestand im Bescheid ab. Die verbindliche Aufstellung aller Vormerkdelikte finden Sie in FSG § 30a Abs. 2; eine Übersicht samt Strafrahmen bietet oesterreich.gv.at.

Konsequenzen – Was passiert beim 1. und 2. Vormerkdelikt?

Die Folgen richten sich nach dem Delikt, der Vorgeschichte und dem zeitlichen Abstand. Typisch ist eine klare Stufenlogik:

Nachschulung in der Gruppe: Maßnahme nach einem Vormerkdelikt

1

Beim 1. Vormerkdelikt

  • Das Delikt wird registriert (Vormerkung im Führerscheinregister).
  • Sie erhalten einen Bescheid mit Information über die Rechtsfolgen bei weiteren Vormerkdelikten sowie eine Geldstrafe.
  • Ab jetzt gilt ein Beobachtungszeitraum von 2 Jahren.
2

Beim 2. Vormerkdelikt (innerhalb der Frist)

  • Die Behörde ordnet eine besondere Maßnahme an.
  • Je nach Delikt kann das eine Nachschulung, ein Kindersicherungskurs, eine Perfektionsfahrt, ein Fahrsicherheitstraining, ein Seminar über geeignete Ladungssicherungsmaßnahmen oder eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen sein (§ 30b Abs. 3 FSG).
  • Der Beobachtungszeitraum verlängert sich auf 3 Jahre.

Wann droht ein Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug tritt nicht automatisch beim ersten Vormerkdelikt ein. Beim 3. Vormerkdelikt innerhalb des Beobachtungszeitraums ist ein Entzug der Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate rechtlich vorgesehen. Maßgeblich sind im Einzelfall:

  • Art und Schwere der Delikte
  • Zeitlicher Abstand zwischen den Vormerkungen

Wird eine angeordnete besondere Maßnahme nicht innerhalb der von der Behörde festgesetzten Frist absolviert – oder wird die Mitarbeit dabei unterlassen –, ist die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen (§ 30b Abs. 5 FSG). Die für Sie geltende Frist steht in Ihrem Bescheid.

Häufige Fragen zu Vormerkdelikten

Ist 0,5–0,79 Promille ein Vormerkdelikt?

Ja. Dieser Alkoholbereich fällt als Vormerkdelikt ins Vormerksystem und wird häufig unterschätzt. Auch ohne Unfall erfolgt eine Vormerkung.

Ist mangelnde Ladungssicherung ein Vormerkdelikt?

Ja. Ladesicherungs-Delikte können bei Gefährdung der Verkehrssicherheit eine Vormerkung auslösen – auch dann, wenn kein Unfall passiert ist.

Ist mangelnde Kindersicherung ein Vormerkdelikt?

Ja. Kindersicherungs-Delikte zählen als Vormerkdelikte und lösen bei Wiederholung einen Kindersicherungskurs aus.

Wo finde ich die offizielle Deliktsliste?

In FSG § 30a Abs. 2 auf ris.bka.gv.at sowie in behördlichen Informationen zum Vormerksystem.

Sollten Sie eine Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems benötigen, so melden Sie sich gerne hier oder unten über die Schnellanmeldung an.

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