Füh­rer­schein entzogen wegen Drogen in Österreich: Ablauf, Konsequenzen & Pflichtmaßnahmen

Wenn der Führerschein wegen Drogen in Österreich entzogen wurde, stellt sich meist sofort die Frage: Was passiert jetzt – und gilt das Gleiche wie bei Alkohol? Dieser Ratgeber erklärt, was als Drogendelikt zählt, welche behördlichen Schritte typisch sind und welche Maßnahmen angeordnet werden können. Schritt für Schritt, klar und ohne Umwege.

Beratungsgespräch bei INFAR: Führerscheinentzug nach einem Drogendelikt

Was gilt in Österreich als „Drogendelikt“ im Straßenverkehr?

Ein Drogendelikt wird führerscheinrechtlich relevant, wenn eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel oder Arzneimittel im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs festgestellt oder vermutet wird. Anders als bei Alkohol gibt es in Österreich keinen gesetzlich definierten Promille-Grenzwert für Suchtmittel. Entscheidend ist, ob eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.

Typische Konstellationen:

  • Auffälligkeiten bei einer Verkehrskontrolle (z. B. Ausfallerscheinungen, erweiterte Pupillen)
  • Positiver Vortest und anschließende klinische Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin
  • Unfall oder zusätzliche Übertretungen als verschärfender Faktor
Wichtig:

Achtung: Auch wenn der Drogenkonsum schon einige Zeit in der Vergangenheit liegt, könnte dieser im Rahmen der Untersuchung noch nachgewiesen werden, was zu einem Führerscheinentzug und weiteren Konsequenzen führen kann.

Was passiert nach der Kontrolle? Typischer Ablauf in 4 Schritten

1

Anhaltung & Erstabklärung

Beobachtungen, Vortests (Urin- oder Speichelabstrich) und gegebenenfalls eine klinische Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt inkl. Blutabnahme.

2

Vorläufige Maßnahmen & Verfahrenseinleitung

Bei begründetem Verdacht kann der Führerschein bereits an Ort und Stelle vorläufig abgenommen bzw. ein sofortiges Lenkverbot ausgesprochen werden. Parallel dazu werden in der Regel ein Verwaltungsstrafverfahren (nach StVO) und ein führerscheinrechtliches Verfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet.

3

Bescheid & Anordnung

Die Behörde kann den Entzug der Lenkberechtigung verfügen und bestimmte Pflichtmaßnahmen anordnen – etwa eine Nachschulung, eine amtsärztliche Untersuchung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU).

4

Wiedererlangung

Der Führerschein wird in der Regel erst wieder erteilt, wenn alle angeordneten Maßnahmen vollständig absolviert und nachgewiesen sind.

Welche Konsequenzen drohen?

Je nach Schwere, Vorgeschichte und Begleitumständen kann es zu folgenden Folgen kommen:

Entzug der Lenkberechtigung – die Dauer hängt vom Einzelfall ab, mind. 1 Monat.
Pflichtmaßnahmen – z. B. Verkehrscoaching, Nachschulung bei sonstiger Problematik (Suchtmittel), amtsärztliche Abklärung, VPU
Zusätzliche Auflagen – bei erschwerenden Umständen wie Unfall, wiederholter Auffälligkeit oder Probeführerschein

Die genaue Kombination entscheidet die zuständige Behörde im jeweiligen Verfahren.

Pflichtmaßnahmen: Nachschulung, Verkehrscoaching, Amtsarzt, VPU – was ist wofür?

Kreuzung mit Fragezeichen-Wegweisern: Nachschulung, Verkehrscoaching, Amtsarzt oder VPU – was ist wofür?

Nachschulung bei Suchtmittelproblematik

Die Nachschulung bei Suchtmittel- bzw. Drogenthemen ist eine verkehrspsychologische Maßnahme nach der Nachschulungsverordnung (FSG-NV). Ziel: Konsummotive reflektieren, Risikosituationen erkennen und stabile Strategien entwickeln, um Suchtmittelkonsum und Lenken künftig sicher zu trennen.

Verkehrscoaching

Das Verkehrscoaching ist eine verpflichtende halbtägige Maßnahme, die bei bestimmten Verkehrsdelikten – auch im Zusammenhang mit Suchtmittel- bzw. Drogendelikten im Straßenverkehr – von der Behörde angeordnet werden kann. Im Unterschied zur Nachschulung handelt es sich um ein kürzeres Format, das gemeinsam mit anerkannten Sanitätsorganisationen durchgeführt wird. Thematisiert werden insbesondere die Auswirkungen von Beeinträchtigungen auf die Verkehrssicherheit, rechtliche und persönliche Folgen sowie die Verantwortung beim Lenken eines Fahrzeugs.

Amtsärztliche Untersuchung

Die amtsärztliche Untersuchung prüft die gesundheitliche Eignung zum Lenken. Bei Suchtmittelthemen liegt der Fokus darauf, ob eine Abhängigkeit oder eine relevante Beeinträchtigung vorliegt.

Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)

Die VPU erfasst leistungsbezogene Voraussetzungen (z. B. Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit) und die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Das Ergebnis ist eine verkehrspsychologische Stellungnahme, die der Behörde bzw. der Amtsärztin / dem Amtsarzt als Entscheidungsgrundlage dient.

Unterschied zu Alkohol: Warum Drogen-Fälle oft anders behandelt werden

Viele Betroffene erwarten, dass Drogendelikte identisch wie Alkoholdelikte geregelt sind. In der Praxis gibt es relevante Unterschiede:

Kein fixer Grenzwert: Während bei Alkohol klare Promillegrenzen gelten, wird bei Suchtmitteln die tatsächliche Beeinträchtigung sowie die Nachweisbarkeit von Drogen beurteilt – was den Ablauf im Verfahren wesentlich beeinflusst.

VPU und amtsärztliches Gutachten: Bei einem nachgewiesenen Drogendelikt im Straßenverkehr wird in der Regel immer eine VPU sowie ein amtsärztliches Gutachten vorgeschrieben. Zudem wird auch oft ein fachärztliches (psychiatrisches) Gutachten verlangt.

Verkehrscoaching oder Nachschulung: Die Nachschulung wird nicht nach Grad der Beeinflussung wie bei Alkohol anhand der Promillewerte vorgeschrieben. Ausschlaggebend sind Wiederholungsdelikte, Schwere sowie ob noch die Probeführerscheinzeit vorliegt. Sollten keine erschwerenden Umstände vorliegen, wird in der Regel ein Verkehrscoaching vorgeschrieben.

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Drogendelikt immer ein Verkehrscoaching oder eine Nachschulung machen?

Ob und welche Maßnahme angeordnet wird, hängt vom Bescheid der Behörde und vom konkreten Einzelfall ab. Im Regelfall wird ein Verkehrscoaching vorgeschrieben, häufig aber auch eine Nachschulung, insbesondere bei Wiederholungsdelikten oder bei ProbeführerscheinbesitzerInnen.

Was ist, wenn es um Cannabis geht?

Auch bei Cannabis ist entscheidend, ob eine Beeinträchtigung bzw. eine relevante Nachweisbarkeit im Straßenverkehr besteht. Es gibt keinen fixen Grenzwert wie beim Alkohol oder wie in anderen Ländern. Sobald die Substanz sowie eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden können, ist in der Regel ein Führerscheinentzug die Folge. Maßgeblich sind das behördliche Verfahren und die Anordnung im Bescheid.

Was brauche ich, um den Führerschein wiederzubekommen?

In der Regel: Bescheid genau lesen, Fristen einhalten und alle angeordneten Maßnahmen vollständig absolvieren und nachweisen – z. B. Verkehrscoaching oder Nachschulung, amtsärztliches Gutachten, fachärztliches (psychiatrisches) Gutachten und VPU.

Wichtig: Gerade wenn der Führerschein nicht sehr lange entzogen ist, gilt es rechtzeitig alle geforderten Termine zu vereinbaren, um keine Verlängerung der Entziehungsdauer zu riskieren. Denn erst wenn alle angeordneten Maßnahmen erfüllt sind, kann der Führerscheinentzug enden.

Rechtsgrundlagen

  • Relevante Grundlagen sind insbesondere das Führerscheingesetz (FSG), Nachschulungsverordnung (FSG-NV) sowie die Gesundheitsverordnung (FSG-GV).

Weiterführende Infos bei INFAR

Straßenverkehr: weiterführende Informationen zu Maßnahmen nach einem Drogendelikt

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