Führerschein verloren – was tun?
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, stellt sich sofort die Frage: Was tun? Zunächst kommt es darauf an, ob der Führerschein verloren oder gestohlen wurde – oder ob er Ihnen abgenommen bzw. entzogen wurde. Bei Verlust oder Diebstahl gilt: Anzeige erstatten und ein Duplikat bei der Führerscheinbehörde beantragen. Bei Abnahme oder Entzug gilt: Bescheid abwarten, Auflagen prüfen und die nächsten Schritte – etwa Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung oder amtsärztliche Untersuchung – rechtzeitig planen.
Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Fall A – Führerschein verloren oder gestohlen
Nachschauen:
Prüfen Sie zuerst gründlich, ob der Führerschein nur verlegt wurde – Tasche, Fahrzeug, Arbeitsplatz, Kleidung.
Anzeige erstatten:
Ist der Führerschein tatsächlich weg oder wurde er gestohlen, erstatten Sie unverzüglich – spätestens binnen einer Woche – eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Das schützt Sie bei Missbrauch des Dokuments. Wichtig: Die Anzeigebestätigung gilt in Österreich 4 Wochen lang als vorläufiger Ersatz für den Führerschein.
Duplikat beantragen:
Beantragen Sie einen Ersatzführerschein bei der zuständigen Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat). In der Regel ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Unterlagen vorbereiten:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis)
- Aktuelles Passfoto
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Übergangszeit beachten:
Die Anzeigebestätigung dient Ihnen innerhalb Österreichs 4 Wochen als Nachweis Ihrer Lenkberechtigung. Beantragen Sie das Duplikat rechtzeitig innerhalb dieser Frist. Aktuelle Details zu Dauer und Ablauf finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Fall B – Führerschein abgenommen oder entzogen
Unterschied klären:
„Abgenommen“ bedeutet, dass Ihnen der Führerschein vorläufig – etwa bei einer Verkehrskontrolle – abgenommen wurde. „Entzogen“ bedeutet, dass die Behörde Ihre Lenkberechtigung per Bescheid für eine bestimmte Dauer entzieht.
Bescheid prüfen:
Warten Sie den behördlichen Bescheid ab und lesen Sie ihn genau. Achten Sie auf Entzugsdauer, Fristen und Begründung.
Auflagen identifizieren:
Im Bescheid können Maßnahmen angeordnet sein – zum Beispiel eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) oder eine amtsärztliche Untersuchung.
Nächste Schritte planen:
Die übliche Reihenfolge bei einem Führerscheinentzug: Bescheid lesen → angeordnete Maßnahmen organisieren → Nachweise und Befunde sammeln → Unterlagen bei der Behörde einreichen (die Übermittlung übernimmt INFAR für Sie).
INFAR als Anlaufstelle:
Wenn in Ihrem Bescheid eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet ist, unterstützt Sie INFAR gerne dabei. INFAR ist eine behördlich ermächtigte Einrichtung für Nachschulung und verkehrspsychologische Diagnostik in Österreich.
Häufige Fragen
Darf ich fahren, wenn der Führerschein weg ist?
Hier ist der Unterschied entscheidend: Wenn nur das Dokument fehlt (Verlust/Diebstahl), besteht Ihre Lenkberechtigung grundsätzlich weiter – das Nicht-Mitführen kann jedoch zu einer Verwaltungsstrafe führen. Mit der Anzeigebestätigung haben Sie innerhalb Österreichs 4 Wochen einen gültigen Ersatznachweis. Wurde Ihnen die Lenkberechtigung entzogen, dürfen Sie während der Entzugsdauer keinesfalls ein Fahrzeug lenken. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Führerschein weg – was jetzt als Erstes?
Klären Sie zuerst, ob der Führerschein verloren bzw. gestohlen wurde oder ob er behördlich abgenommen wurde. Bei Verlust oder Diebstahl: Unverzüglich Anzeige erstatten und Duplikat beantragen. Bei Abnahme: Bescheid abwarten und Auflagen prüfen.
Führerschein abgenommen – was tun?
Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie alle Dokumente, die Sie bei der Abnahme erhalten haben. Prüfen Sie den Bescheid auf Entzugsdauer, Fristen und Auflagen. Planen Sie die angeordneten Maßnahmen rechtzeitig – das gibt Ihnen Sicherheit für die nächsten Schritte. INFAR berät Sie gerne: Ihre Anfrage.
Führerscheinentzug – nächste Schritte in welcher Reihenfolge?
Halten Sie sich an diesen Ablauf: Bescheid aufmerksam lesen → angeordnete Auflagen identifizieren (z. B. Nachschulung, VPU, Amtsarzt) → Termine für die Maßnahmen vereinbaren → Nachweise und Befunde sammeln → alle Unterlagen fristgerecht bei der Behörde einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Duplikat?
Für einen Ersatzführerschein benötigen Sie in der Regel:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Aktuelles Passfoto
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Die vollständige und aktuelle Auflistung finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Wie lange dauert es und was kostet ein Duplikat?
Dauer und Kosten hängen von der zuständigen Behörde und Ihrem konkreten Fall ab. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Werktagen. Die aktuellen Gebühren und Bearbeitungszeiten finden Sie auf oesterreich.gv.at oder direkt bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Was ist, wenn ich den Führerschein im Ausland verloren habe?
Erstatten Sie zunächst eine Anzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland. Das Duplikat wird über das reguläre Verfahren in Österreich bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde ausgestellt – planen Sie die Beantragung nach Ihrer Rückkehr. Sind neben dem Führerschein auch andere Dokumente (z. B. Reisepass) betroffen, kann die nächste österreichische Botschaft oder das Konsulat bei diesen Angelegenheiten weiterhelfen.
Wann brauche ich eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)?
Eine Nachschulung oder VPU wird dann erforderlich, wenn sie im behördlichen Bescheid ausdrücklich angeordnet ist – etwa nach Alkohol-, Suchtmittel- oder Verkehrsdelikten. INFAR führt beide Maßnahmen als behördlich ermächtigte Einrichtung durch. Mehr dazu erfahren Sie auf unseren Seiten zu Nachschulung und Verkehrspsychologische Untersuchung.
Wichtige Begriffe kurz erklärt

Verlust, Diebstahl, Abnahme, Entzug – was ist der Unterschied?
Verlust: Der Führerschein ist abhandengekommen – Sie wissen nicht, wo er ist.
Diebstahl: Der Führerschein wurde Ihnen entwendet.
Abnahme: Der Führerschein wurde Ihnen vorläufig abgenommen, etwa bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei.
Entzug: Die Behörde hat Ihre Lenkberechtigung per Bescheid für eine bestimmte Dauer entzogen.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Die Informationen auf dieser Seite orientieren sich am österreichischen Führerscheingesetz (FSG) sowie an den zugehörigen Verordnungen (FSG-NV, FSG-GV). Die Gesetzestexte finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at. Offizielle Verfahrensinformationen – etwa zu Duplikat-Antrag, Unterlagen und Gebühren – stellt oesterreich.gv.at bereit. Bei Diebstahl finden Sie Hinweise zur Anzeigenerstattung auf polizei.gv.at.
Fachliche Einordnung: INFAR – Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation. Behördlich ermächtigte Einrichtung für Nachschulung und verkehrspsychologische Diagnostik in Österreich.
