Probeführerschein Österreich: Delikte, Nachschulung & Entzug in der Probezeit
Der Probeführerschein in Österreich betrifft alle, die ihre Lenkberechtigung zum ersten Mal erwerben. Wenn Sie in der Probezeit ein Delikt begangen haben, ist die Unsicherheit oft groß: Was passiert jetzt? Verliere ich meinen Führerschein? Muss ich zur Nachschulung? Ruhig bleiben – es gibt klare Regeln. Diese Seite erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die Probezeit funktioniert, welche Delikte zu welchen Konsequenzen führen und was Sie als Nächstes tun können. Egal ob Alkohol, Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß: Hier finden Sie Orientierung.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Probezeit Führerschein Österreich – so funktioniert das System
Die Probezeit beim Führerschein in Österreich ist eine Art Bewährungsphase. Ihr Ziel: sicherstellen, dass neue Lenkerinnen und Lenker sich im Straßenverkehr verantwortungsvoll verhalten. Die Probezeit gilt für alle, die zum ersten Mal eine Lenkberechtigung der Klasse B (oder eine andere Klasse, außer AM und F) erwerben.
Während dieser 3 Jahre gelten strengere Regeln – insbesondere beim Thema Alkohol. Für Probeführerschein-Besitzerinnen und -Besitzer liegt die Grenze bei 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wer in dieser Zeit auffällig wird, löst ein festgelegtes Maßnahmenpaket aus: Je nach Schwere des Delikts kann die Behörde eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung oder den Entzug der Lenkberechtigung anordnen.
Rechtsgrundlage: § 4 Führerscheingesetz (FSG), abrufbar auf ris.bka.gv.at.
Welche Delikte zählen in der Probezeit?
Nicht jedes Delikt hat dieselben Folgen. Entscheidend ist die Schwere des Verstoßes. Zur besseren Orientierung lassen sich Probeführerschein-Delikte vereinfacht in zwei Kategorien einteilen.
„Maßnahmen Delikte": hier kommt es meist zu einer Nachschulung und Verlängerung der Probezeit
Diese Delikte bedeuten in der Regel, dass die Behörde eine Nachschulung anordnet und sich die Probezeit verlängert – aber nicht automatisch der Führerschein entzogen wird. Typische Beispiele:
- Alkoholisierung zwischen 0,1 und 0,49 Promille: Bereits eine geringe Überschreitung der 0,1-Promille-Grenze löst eine Nachschulung sowie eine Probezeitverlängerung aus.
- Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,79 Promille: Dieser Bereich gilt als Vormerkdelikt (Geldstrafe + Vormerkung). In der Probezeit kommen zusätzlich eine Nachschulung und Probezeitverlängerung hinzu – ein Entzug der Lenkberechtigung droht in diesem Bereich aber noch nicht allein wegen des Alkoholwerts.
- Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen (im rechtlich festgestellten Ausmaß).
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (Handyverstoß gemäß § 102 Abs. 3 KFG).
“Entzug Delikte”: hier droht zusätzlich der Entzug der Lenkberechtigung.
Bei Delikten mit hohem Gefährdungspotenzial oder bei wiederholter Auffälligkeit kann die Behörde den Probeführerschein entziehen. Typische Fälle:
- Alkoholisierung ab 0,8 Promille: Ab dieser Schwelle handelt es sich um ein Entzugsdelikt – zusätzlich zur Nachschulung wird die Lenkberechtigung entzogen.
- Verweigerung des Alkoholtests: Wird rechtlich wie eine schwere Alkoholisierung behandelt und führt zum Führerscheinentzug.
- Lenken unter Suchtmitteleinfluss
- Massive Geschwindigkeitsüberschreitungen oder besonders gefährliche Fahrweise
- Schwere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Wiederholte Delikte während der Probezeit
Ob es tatsächlich zum Verlust der Lenkberechtigung kommt, steht im behördlichen Bescheid und hängt von der konkreten Einstufung ab.
Delikt-Übersicht: typische Konsequenzen in der Probezeit – Tabelle
| Delikt (Beispiel) | Einstufung (vereinfacht) | Mögliche Folgen | Was Sie jetzt tun sollten |
|---|---|---|---|
| Alkohol 0,1–0,49 ‰ | Probezeitrelevant | Nachschulung, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe | Bescheid prüfen, Fristen notieren, Nachschulung zeitnah planen |
| Alkohol 0,5–0,79 ‰ | Vormerkdelikt + probezeitrelevant | Nachschulung, Vormerkung, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe | Bescheid prüfen, Fristen notieren, Nachschulung zeitnah planen |
| Alkohol ab 0,8 ‰ | Entzugsdelikt | Nachschulung, ggf. VPU, Entzug, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe, | Bescheid prüfen, Fristen notieren, Nachschulung und Auflagen zeitnah planen |
| Verweigerung des Alkoholtests | Schwerwiegend (wie schwere Alkoholisierung) | Nachschulung, VPU, Entzug, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe, | Bescheid prüfen, Entzugsdauer, Nachschulung, Auflagen und Fristen genau beachten |
| Suchtmittel am Steuer | Schwerwiegend | Nachschulung, Entzug, Verlängerung der Probezeit, ggf. weitere Abklärungen, Geldstrafe | Bescheid prüfen, Auflagen und mögliche Nachweise beachten |
| Geschwindigkeit > 20 km/h Ort / > 40 km/h Freiland | Probezeitrelevant | Nachschulung, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe | Bescheid prüfen, Fristen notieren, Nachschulung zeitnah planen |
| Massive Geschwindigkeitsüberschreitung | Schwerwiegend | Nachschulung, Entzug möglich, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe | Bescheid prüfen, Fristen notieren, Nachschulung zeitnah planen |
| Handyverstoß (Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung) | Probezeitrelevant | Nachschulung, Verlängerung der Probezeit, Geldstrafe | Bescheid prüfen, Fristen notieren, Nachschulung zeitnah planen |
| Wiederholte Delikte in der Probezeit | Erhöhte Konsequenz | Weitere Maßnahmen bis hin zur Entziehung möglich, Geldstrafe | Bescheid prüfen, angeordnete Maßnahmen und Fristen ernst nehmen |
Wird eine verkehrspsychologische Untersuchung / Stellungnahme (VPU) angeordnet, erfolgt abschließend die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung über ein amtsärztliches Gutachten. Bei Suchtmittel- oder Arzneimittelthemen kann zusätzlich eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich sein.
Was passiert nach einem Verstoß? Ablauf & Timeline
Ein Delikt in der Probezeit löst ein klar geregeltes Verfahren aus. So läuft es typischerweise ab:
Anhaltung oder Anzeige:
Der Verstoß wird von der Polizei aufgenommen oder zur Anzeige gebracht.
Behörde prüft:
Die zuständige Führerscheinbehörde prüft, ob das Delikt probezeitrelevant ist.
Bescheid:
Sie erhalten einen Bescheid mit den angeordneten Maßnahmen – z. B. Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung, Amtsärztliches Gutachten oder Entzug.
Fristen beachten:
Im Bescheid steht, bis wann Sie die Maßnahmen erledigen müssen. Diese Fristen sind verbindlich und führen bei Überschreitung zu einem Führerscheinentzug.
Maßnahme absolvieren:
Sie besuchen z. B. die angeordnete Nachschulung bei INFAR. Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren Termin.
Bestätigung an die Behörde:
Die Kursbesuchsbestätigung oder das Ergebnis wird an die Behörde übermittelt.

Was bei Fristversäumnis passiert: Wer Fristen nicht einhält, riskiert den Entzug der Lenkberechtigung. Rechtzeitiges Handeln ist daher wichtig.
Verlängert sich die Probezeit in Österreich nach einem Delikt?
Kurze Antwort: Ja, bei Anordnung einer Nachschulung. Wird eine Nachschulung angeordnet, verlängert sich die Probezeit jeweils um ein weiteres Jahr. Bei mehreren Anordnungen kann sich die Probezeit entsprechend mehrfach verlängern.
Das bedeutet praktisch: Sie stehen länger unter den strengen Probezeit-Regeln (z. B. 0,1-Promille-Grenze). Ein weiteres Delikt in dieser verlängerten Phase kann schneller und deutlicher Konsequenzen haben.
Nachschulung im Probeführerschein: Zweck, Inhalte, Dauer

Viele fragen sich: Was bringt die Nachschulung eigentlich? Die Nachschulung beim Probeführerschein ist eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ihr Ziel ist nicht Bestrafung, sondern Reflexion und Prävention.
Typische Inhalte:
- Auseinandersetzung mit dem eigenen Risikoverhalten
- Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung künftiger Delikte
- Bei Alkoholdelikten: Trennung von Alkoholkonsum und Lenken
- Reflexion der persönlichen Mobilitätssituation
- Entwicklung stabiler Verhaltensalternativen
Die Nachschulung findet in der Regel als Gruppenformat statt und wird von behördlich ermächtigten Einrichtungen durchgeführt. Am Ende zählt die ordnungsgemäße Teilnahme – bestätigt durch eine Kursbesuchsbestätigung, die an die Behörde übermittelt wird.
→ Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zur Nachschulung Probeführerschein.
Häufige Fragen
Bei welchen Probeführerschein-Delikten muss ich zur Nachschulung?
Eine Nachschulung wird bei Alkoholauffälligkeiten (bereits ab 0,1 ‰), bei Geschwindigkeitsübertretungen über den gesetzlichen Schwellenwerten (> 20 km/h im Ortsgebiet, > 40 km/h auf Freilandstraßen), bei Handyverstößen und bei weiteren probezeitrelevanten Delikten angeordnet. Was konkret gilt, steht in Ihrem Bescheid.
Wann kommt es zum Probeführerschein-Entzug?
Ein Entzug kann bei schwerwiegenden Delikten angeordnet werden – z. B. bei Alkoholisierung ab 0,8 ‰, Verweigerung des Alkoholtests, Suchtmitteleinfluss, grober Gefährdung anderer oder bei wiederholten Auffälligkeiten in der Probezeit.
Eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,79 ‰ ist hingegen ein Vormerkdelikt und führt beim Erstverstoß nicht automatisch zur Entziehung der Lenkberechtigung.
Muss ich meinen Führerschein sofort abgeben?
Das hängt von der Situation und dem Bescheid ab. Bei einer Abnahme an Ort und Stelle (z. B. bei schwerer Alkoholisierung) kann die Lenkberechtigung sofort vorläufig abgenommen werden. In anderen Fällen regelt der Bescheid das weitere Vorgehen.
Wird die Probezeit verlängert, wenn ich eine Nachschulung machen muss?
Ja. Wird eine Nachschulung angeordnet, verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Bei mehreren Anordnungen verlängert sie sich jeweils um ein Jahr.
Was passiert, wenn ich die Nachschulungs-Frist verpasse?
Wer die im Bescheid gesetzte Frist nicht einhält, muss mit dem Entzug der Lenkberechtigung rechnen. Halten Sie Fristen daher unbedingt ein und melden Sie sich rechtzeitig zur Nachschulung an.
Gilt das auch, wenn ich im Ausland auffällig geworden bin?
Grundsätzlich kann auch ein im Ausland begangenes Delikt Auswirkungen auf Ihren Probeführerschein in Österreich haben – insbesondere innerhalb der EU. Die Bewertung liegt bei der zuständigen österreichischen Behörde.
Quellen & rechtlicher Hinweis
- Führerscheingesetz (FSG), insbesondere § 4 (Probezeit): abrufbar auf ris.bka.gv.at
- FSG-Nachschulungsverordnung (FSG-NV): Regelungen zu Kurstypen, Inhalten und Durchführung
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV): Bestimmungen zur gesundheitlichen Eignung, zu ärztlichen bzw. amtsärztlichen Gutachten, fachärztlichen Stellungnahmen und verkehrspsychologischen Stellungnahmen
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Bescheid der zuständigen Behörde.
Erfahrungsbericht – anonymisiert
„Ich war 19 und mit dem Auto auf dem Heimweg von einer Feier. Bei einer Kontrolle hatte ich 0,3 Promille. Für mich war das ein Schock – ich dachte, mein Führerschein ist weg. Im Bescheid stand dann: Nachschulung innerhalb einer bestimmten Frist, Verlängerung der Probezeit um ein Jahr. Kein Entzug. Am meisten geholfen hat mir, dass ich den Bescheid genau gelesen habe, die Fristen eingehalten habe und die Nachschulung ernst genommen habe. Heute trenne ich Autofahren und Alkohol konsequent. Der Schreck war groß – aber die Schritte waren klar."
“Ich war knapp dran mit meiner Nachschulung. Zum Glück hab ich bei INFAR spontan noch einen Platz bekommen, sonst hätte ich meinen Führerschein abgeben müssen.”
