Nachschulung

Nachschulung Probeführerschein: Ablauf, Kosten & Anmeldung

Junger Teilnehmer im Gespräch: Nachschulung beim Probeführerschein

Kurz erklärt: Was bedeutet „Nachschulung in der Probezeit"?

Eine Nachschulung beim Probeführerschein wird von der Behörde angeordnet – etwa nach einem Alkoholdelikt, einem schweren Verkehrsverstoß oder einer sonstigen Auffälligkeit (Drogen) während der Probezeit. Die Grenzwerte und Bestimmungen sind während der Probezeit strenger festgelegt. Die Nachschulung in Österreich ist ein klar geregelter Prozess nach dem Führerscheingesetz (FSG) und der Nachschulungsverordnung (FSG-NV). Das Ziel: Ihre Lenkberechtigung langfristig sichern und Rückfälle vermeiden. Sie werden dabei nicht bewertet – es geht um Aufarbeitung und Verhaltenssicherheit.

Das Wichtigste auf einen Blick

4 Gruppensitzungen á 2,5 bis 3 Stunden
ab € 645,– abhängig vom Kurstyp
1x pro Woche – rund 4 Wochen
1 Jahr Verlängerung der Probezeit
Kurstyp:
Richtet sich nach dem individuellen Delikt – nicht nach dem Probeführerschein-Status. Die FSG-NV unterscheidet z. B. Nachschulungen für alkoholauffällige, verkehrsauffällige Lenker:innen oder bei sonstiger Problematik.
Format (typisch):
4 Gruppensitzungen á 2,5 bis 3 Stunden, Kosten: ab € 645,– (abhängig vom Kurstyp)
Zielgruppe:
Fahranfänger:innen im Probeführerschein-System
Mitbringen:
Lichtbildausweis, behördlichen Bescheid (Details weiter unten), Zahlungsnachweis.
Nach der Nachschulung:
Sie erhalten eine Kursbesuchsbestätigung. Die Teilnahme wird gemäß gesetzlichen Vorgaben direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Probezeit:
Eine Verlängerung ist vorgesehen – die genauen Angaben stehen im Bescheid.
Fristen:
Bitte beachten Sie die Frist in Ihrem behördlichen Schreiben. Planen Sie Ihre Termine rechtzeitig vor Ablauf der Frist.
Anmeldung:
Direkt bei INFAR – telefonisch oder über die Anmeldung. Termine und Standorte sind zeitnah verfügbar.

Muss ich eine Nachschulung machen – und warum gerade in der Probezeit?

Wenn Sie mit dem Probeführerschein unterwegs sind und einen Verstoß begehen, sieht das Gesetz strengere Folgen vor als außerhalb der Probezeit. Die Behörde kann neben einem möglichen Führerscheinentzug auch eine Nachschulung anordnen. In dem Fall ist das in Ihrem Bescheid ersichtlich. Manchmal gibt die Behörde z. B. 4 Monate Zeit, um eine Nachschulung zu absolvieren, ansonsten droht der Führerscheinentzug. Melden Sie sich daher rechtzeitig an.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen eigenen Kurstyp „Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer:innen". Welche Nachschulung Sie absolvieren, hängt vom jeweiligen Delikt ab – nicht vom Probeführerschein-Status. Die Behörde ordnet den passenden Kurstyp im Bescheid an.

Außerdem: Die Nachschulung in der Probezeit ist keine Prüfung. Sie müssen keinen Test bestehen. Es geht darum, die Hintergründe des Vorfalls aufzuarbeiten und Strategien für sicheres Fahrverhalten zu entwickeln. Die rechtliche Grundlage bilden das Führerscheingesetz (FSG) und die Nachschulungsverordnung (FSG-NV). Alle konkreten Fristen und Auflagen finden Sie in Ihrem behördlichen Schreiben.

Ablauf

Ablauf der Nachschulung beim Probeführerschein – Schritt für Schritt

Junge Teilnehmende im Sitzkreis, Trainer steht: Ablauf der Nachschulung in der Probezeit
  1. Schritt 1: Behördliches Schreiben prüfen

    Lesen Sie den Bescheid aufmerksam durch. Dort stehen Ihre Frist, der zugeordnete Kurstyp und eventuelle Zusatzauflagen. Bei Unklarheiten können Sie die zuständige Behörde oder INFAR kontaktieren – wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt einzuordnen.

  2. Schritt 2: Anmeldung zur Nachschulung

    Melden Sie sich rechtzeitig bei INFAR an. Wir benötigen Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Informationen aus dem behördlichen Bescheid (insbesondere den Kurstyp) und Ihren Terminwunsch. Zur Anmeldung.

  3. Schritt 3: Teilnahme an den Gruppensitzungen

    Die Führerschein-Nachschulung für junge Fahrer:innen folgt dem im Bescheid angeordneten Kurstyp. Bei den häufigsten Delikten (Alkohol-, Drogen oder Verkehrsauffälligkeit) umfasst der Kurs 4 Gruppensitzungen, jeweils 1x pro Woche. In einem respektvollen Rahmen besprechen Sie gemeinsam mit anderen Teilnehmenden:

    • Was zu dem Vorfall geführt hat
    • Risikosituationen im Straßenverkehr
    • Strategien für sicheres, regelkonformes Fahren

    Sollte eine Nachschulung aufgrund von Verkehrsauffälligkeiten absolviert werden müssen, findet in diesem Rahmen auch eine Fahrprobe statt. Weitere Informationen finden Sie unter Nachschulung Verkehrsauffälligkeit

    Der Fokus liegt auf konstruktive Ideen und Lösungen – nicht auf Vorwürfen.

  4. Schritt 4: Bestätigung und was danach passiert

    Nach ordnungsgemäßer Teilnahme und erfolgter Bezahlung erhalten Sie eine Kursbesuchsbestätigung. INFAR übermittelt die Teilnahmebestätigung gemäß der gesetzlichen Vorgaben an die zuständige Behörde. Damit ist die Nachschulung erfolgreich abgeschlossen.

Bekomme ich den Führerschein nach der Nachschulung sofort zurück?

Junge Frau hält ihren wiedererlangten Führerschein in der Hand

Das hängt von Ihrem behördlichen Bescheid ab. Wurde der Führerschein entzogen, gilt die im Bescheid festgelegte Entzugsdauer. Die Nachschulung ist dann ein notwendiger Baustein für die Wiedererteilung – aber nicht automatisch gleichbedeutend mit einer sofortigen Rückgabe.

Wurde die Nachschulung als Auflage ohne Entzug angeordnet, behalten Sie Ihre Lenkberechtigung. Die geforderten Maßnahmen müssen jedoch innerhalb der im Bescheid festgelegten Zeit erfüllt werden. Der Bescheid ist in jedem Fall das maßgebliche Dokument. Lesen Sie ihn genau – oder fragen Sie bei der Behörde nach.

Welche Folgen hat die Nachschulung in der Probezeit?

Verlängerung der Probezeit

Im Probeführerschein-System wird die Probezeit verlängert, wenn eine Nachschulung angeordnet wird. Gemäß § 4 Abs. 3 FSG verlängert sich die Probezeit ab dem Zeitpunkt der Anordnung um ein weiteres Jahr. Ist die ursprüngliche Probezeit zwischenzeitlich bereits abgelaufen, beginnt mit der Anordnung eine neuerliche Probezeit von einem Jahr. Die genauen Details stehen in Ihrer behördlichen Mitteilung.

Was passiert, wenn ich nicht teilnehme oder Termine versäume?

Wenn Sie die Frist verstreichen lassen oder nicht zur Nachschulung erscheinen, kann die Behörde weitere Konsequenzen setzen – bis hin zum Entzug der Lenkberechtigung.

In der Regel ist es möglich, einen versäumten Kurstermin der Nachschulung in Form einer kostenpflichtigen Einzelsitzung nachzuholen.

Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Ersatztermin und verständigen Sie INFAR vorzeitig, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können.

Kosten der Nachschulung im Probeführerschein

Gruppensitzungen € 645,–

Die Kosten richten sich nach dem zugeordneten Kurstyp. Für die häufigsten Nachschulungen bei Probeführerschein-Verstößen (z. B. Alkohol- oder Drogenauffälligkeit) betragen die Kosten € 645,– (gesetzlicher Mindestpreis, bei INFAR garantiert), im Falle von Verkehrsauffälligkeiten ab € 645,-.

Darin enthalten sind die Durchführung aller Gruppensitzungen, die Administration und die Ausstellung sowie Übermittlung der Kursbesuchsbestätigung. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn die Behörde weitere Maßnahmen anordnet (z. B. eine verkehrspsychologische Untersuchung). Das steht gegebenenfalls im Bescheid.

Einzelformat 5 Einheiten à 50 Minuten

In begründeten Einzelfällen ist eine Absolvierung im Einzelformat möglich, wenn die Teilnahme an einem Gruppenkurs nicht möglich ist. Die Dauer beläuft sich auf 5 Einheiten à 50 Minuten, die Kosten können höher sein und sind individuell anzufragen.

Was muss ich zur Nachschulung mitbringen?

  • Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Behördliches Schreiben bzw. Bescheid (wenn vorhanden)
  • Zahlungsnachweis

Bitte erscheinen Sie pünktlich. Falls Sie krank werden oder verhindert sind, kontaktieren Sie INFAR so früh wie möglich, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Für wen ist INFAR die richtige Anlaufstelle?

INFAR ist eine behördlich ermächtigte Einrichtung für Nachschulungen und verkehrspsychologische Diagnostik in Österreich. Alle Kurse werden nach standardisierten, qualitätsgesicherten Abläufen und gemäß den Vorgaben der Nachschulungsverordnung (FSG-NV) durchgeführt. Das Ergebnis: nachvollziehbare, dokumentierte Prozesse – von der Anmeldung bis zur Meldung an die Behörde. Uns ist ein respektvoller Umgang besonders wichtig. Gerade junge Fahrer:innen kommen oft verunsichert zu uns. Wir begleiten Sie ruhig und strukturiert durch den gesamten Ablauf.

Häufige Fragen zur Probeführerschein-Nachschulung

Wie lange dauert die Nachschulung in der Probezeit insgesamt?

Die Nachschulungen (z. B. bei Alkohol-, Drogen oder Verkehrsauffälligkeit) umfassen 4 Termine, in der Regel jeweils 1x pro Woche. Die Termine werden über einen Zeitraum von 22 bis 40 Kalendertagen verteilt. In der Praxis finden die Sitzungen meist wöchentlich statt, sodass die Nachschulung rund 4 Wochen dauert. Wichtig ist daher, sich rechtzeitig anzumelden -> hier geht’s zur Anmeldung

Ist die Nachschulung eine Prüfung?

Nein. Es gibt keinen Test und keine Benotung. Voraussetzung ist Ihre aktive Mitarbeit und Anwesenheit. Die Inhalte dienen der Reflexion und Verkehrssicherheit.

Gilt die Nachschulung in ganz Österreich?

Die Nachschulung erfolgt nach österreichischem Recht. Entscheidend ist die behördliche Anordnung. Sie können die Nachschulung an jedem INFAR-Standort absolvieren – unabhängig davon, in welchem Bundesland der Bescheid ausgestellt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen der Nachschulung im Probeführerschein-System und anderen Nachschulungen?

Es gibt keinen eigenen Kurstyp für Probeführerscheinbesitzer:innen. Die FSG-NV ordnet Nachschulungen ausschließlich nach der Art des Delikts zu – z. B. alkoholauffällig, verkehrsauffällig oder bei sonstiger Problematik (wie z.B. Drogen). Der Unterschied liegt vielmehr in den Rechtsfolgen: Bei Probeführerschein-InhaberInnen greifen diese bereits bei weniger schwerwiegenden Verstößen und sind mit strengeren Konsequenzen verbunden. So wird zusätzlich die Probezeit verlängert, und die Behörde kann weitere Maßnahmen anordnen.

Was, wenn ich schon einmal eine Nachschulung hatte?

Bei einer erneuten Auffälligkeit kann die Behörde eine weitere Nachschulung anordnen.

Wenn innerhalb von 5 Jahren derselbe Kurstyp besucht werden muss, wird in der Regel eine Zusatzsitzung vorgeschrieben.

Ob und welche Maßnahme vorgeschrieben wird, steht im jeweiligen Bescheid. Sie können uns Ihren Bescheid gerne per E-Mail schicken, bei INFAR beraten wir Sie individuell und klären gemeinsam, welcher Kurs und Standort für Sie passt.

Anmeldung: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Bescheid prüfen: Sehen Sie nach, welche Maßnahme angeordnet wurde und bis wann die Frist läuft.

  2. Bei INFAR anmelden: Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über die Anmeldebox. Wir klären gemeinsam, welcher Kurs und Standort für Sie passt.

  3. Termine erhalten: Sie bekommen Ihre Kurstermine und eine Bestätigung der Anmeldung.

  4. Kurs absolvieren: Nehmen Sie an allen 4 Sitzungen teil.

  5. Bestätigung erhalten: Nach ordnungsgemäßer Teilnahme und Bezahlung stellen wir die Kursbesuchsbestätigung aus und übermitteln diese direkt an die Behörde.

Nachschulung Probeführerschein bei INFAR: Termine und Standorte sind zeitnah verfügbar.

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