Nachschulung

Nachschulung Drogen – Ablauf & Kosten

Die Nachschulung Drogen ist eine verkehrspsychologische Maßnahme, die von der Behörde nach einem Drogendelikt im Straßenverkehr angeordnet werden kann. Sie richtet sich an Lenker:innen, die wegen Suchtmittel- oder Arzneimittelmissbrauchs am Steuer auffällig geworden sind.

Auf dieser Seite erfahren Sie klar und kompakt: Wie läuft die Nachschulung Drogen ab? Wie lange dauert sie? Was kostet sie? Und was brauchen Sie für die Behörde?

Junger Mann im Beratungsgespräch: Nachschulung nach einem Drogendelikt
Behördlich ermächtigt

INFAR ist behördlich ermächtigt und führt die Nachschulung durch qualifizierte Verkehrspsycholog:innen nach standardisierten Abläufen durch.

4 Sitzungen à ca. 3 Stunden im Gruppenformat
3 - 11 TeilnehmerInnen pro Gruppe
5 Kurseinheiten à 50 Minuten im Einzelformat
€ 645,- im Gruppenformat (Regelfall)

Wann ist eine Nachschulung bei Drogendelikt erforderlich?

Eine Nachschulung bei einem Drogendelikt im Verkehr wird in der Regel angeordnet, wenn:

  • in der Probezeit das Lenken unter Einfluss von Suchtmitteln oder missbrauchten Arzneimitteln festgestellt wurde. (positiver Drogentest oder Verweigerung bei einer Verkehrskontrolle)
  • außerhalb der Probezeit ein erneutes Drogendelikt im Straßenverkehr innerhalb von 5 Jahren nachgewiesen wird (bei einem Erstdelikt außerhalb der Probezeit wird üblicherweise ein Verkehrscoaching vorgeschrieben)
  • es, auch außerhalb der Probezeit, zu einer Verweigerung während einer Verkehrskontrolle kommt
  • die Führerscheinbehörde im Bescheid eine Nachschulung als Auflage vorschreibt

Ob und welche Maßnahme erforderlich ist, ergibt sich aus dem behördlichen Bescheid. Dieser ist Ihre verbindliche Grundlage. Falls Ihnen gleichzeitig der Führerschein entzogen wurde, finden Sie weiterführende Informationen im INFAR-Ratgeber Führerschein entzogen Drogen.

Wichtig: Bei einem Erstdelikt außerhalb der Probezeit wird üblicherweise ein Verkehrscoaching vorgeschrieben, siehe Bescheid.

Gruppensitzung bei der Nachschulung wegen Suchtmitteln

Unterschied zur Alkohol-Nachschulung

Die Nachschulung wegen Drogen am Steuer unterscheidet sich von der Alkohol-Nachschulung vor allem inhaltlich:

Eigener Kurstyp Der Kurs fällt unter die Kategorie „Nachschulung bei sonstiger Problematik (Suchtmittel/Arzneimittel)" gemäß Nachschulungsverordnung (FSG-NV).
Andere inhaltliche Schwerpunkte Statt dem Schwerpunkt “Alkoholkonsum” stehen Konsummotive, Substanzwirkung und spezifische Risikosituationen rund um diverse Suchtmittel im Fokus.
Gleiches Grundformat Beide Kurstypen – Alkohol wie Suchtmittel – sind als Gruppenformat konzipiert. Einzelsitzungen sind bei beiden als Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 5 Abs. 5 FSG-NV).
Einzelsitzungen

Einzelsitzungen Nachschulung: Für wen?

5 Kurseinheiten à 50 Minuten

Einzelsitzungen Nachschulung sind kein Regelformat, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich. Sie kommen insbesondere in Betracht, wenn:

  • besondere individuelle Gründe eine Teilnahme am Gruppenkurs unzumutbar oder praktisch nicht möglich machen
  • ein länger andauernder Aufenthalt im Ausland, etwa aus beruflichen Gründen, die Teilnahme an den zeitlichen Rahmenbedingungen eines Gruppenkurses verhindert

Die Entscheidung richtet sich nach den Vorgaben der Nachschulungsverordnung (FSG-NV) und der fachlichen Einschätzung. Im Einzelformat umfasst die Nachschulung 5 Kurseinheiten à 50 Minuten, die Termine werden individuell koordiniert.

Gruppenformat

Gruppennachschulung: Was erwartet Sie?

€ 645,-

Im Gruppenformat – dem Regelfall – arbeiten Sie in einer kleinen, strukturierten Runde mit 3 - 11 TeilnehmerInnen. Die Gruppennachschulung umfasst 4 Sitzungen à ca. 3 Stunden. Die Inhalte sind klar vorgegeben, der Ablauf folgt einem festen Plan. Alle Teilnehmenden unterliegen der Verschwiegenheit. Das Setting ermöglicht neben der fachlichen Aufarbeitung auch einen geschützten Erfahrungsaustausch.

Ablauf der Drogennachschulung bei INFAR – Schritt für Schritt

  1. Kontakt & Terminfindung
    Sie melden sich bei INFAR und vereinbaren einen passenden Termin. Halten Sie Ihren behördlichen Bescheid bereit.

  2. Klärung von Kursform & Auftrag
    Gemeinsam wird geprüft, welche Kursform (Gruppe oder Einzel) für Ihren Bescheid vorgesehen ist.

  3. Durchführung der Sitzungen
    Die Nachschulung wird von Verkehrspsycholog:innen geleitet. Inhalte und Methodik basieren auf dem INFAR Kursmodell und der Nachschulungsverordnung (FSG-NV).

  4. Kursabschluss & Bestätigung
    Bei ordnungsgemäßer Teilnahme erhalten Sie eine Kursbesuchsbestätigung.

  5. Behördliche Übermittlung
    Die Bestätigung wird entsprechend den gesetzlichen Meldepflichten an die zuständige Behörde übermittelt.

Dauer, Einheiten & Inhalte

Die Nachschulung bei sonstiger Problematik (Suchtmittel/Arzneimittel) wird in zwei Formaten durchgeführt:

Gruppenformat (Regelfall)
4 Sitzungen à ca. 3 Stunden, jeweils 1x pro Woche
Einzelformat (Ausnahme)
5 Kurseinheiten à 50 Minuten, wenn ein Gruppenformat nicht möglich oder nicht vorgesehen ist.

Inhalte im Überblick:

  • Konsummotive und persönliche Risikosituationen
  • Rückfallprophylaxe und Aufbau stabiler Verhaltensalternativen
  • Verantwortung, Regelakzeptanz und Selbstkontrolle

Die inhaltliche Basis bilden das INFAR Kurshandbuch und die Nachschulungsverordnung (FSG-NV).

Kosten der Nachschulung Drogen

Die Kosten für die Nachschulung Drogen betragen € 645,- (gesetzlicher Mindestpreis bei INFAR garantiert) im Gruppenformat (Regelfall). Darin enthalten sind alle 4 Kurseinheiten sowie die Ausstellung und Übermittlung der Kursbesuchsbestätigung.

Wovon können die Kosten abweichen?

  • Einzelsitzungen sind in der Regel teurer als das Gruppenformat.
  • Zusatzsitzungen können anfallen, wenn der gleiche Kurs innerhalb bestimmter Fristen (idR innerhalb von 5 Jahren) wiederholt werden muss.

Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns direkt. Wir beraten Sie anhand Ihres Bescheides und nennen Ihnen den genauen Preis, bevor Sie sich anmelden.

Häufige Fragen zur Nachschulung wegen Drogen

Muss ich bei „Drogen am Steuer" immer in eine Nachschulung?

Nicht automatisch. Ob eine Nachschulung angeordnet wird, hängt vom behördlichen Bescheid ab. Bei Erstdelikten außerhalb der Probezeit gilt im Regelfall, dass ein Verkehrscoaching absolviert werden muss. Prüfen Sie Ihren Bescheid auf die dort genannten Auflagen – dort steht, welche Maßnahmen vorgeschrieben sind.

Bekomme ich eine Bestätigung für die Behörde?

Ja. Bei ordnungsgemäßer Teilnahme erhalten Sie eine Kursbesuchsbestätigung. Diese dient als Nachweis gegenüber der Führerscheinbehörde und wird entsprechend den Meldepflichten automatisch an die Behörde übermittelt.

Wie vertraulich ist das Ganze?

Die Nachschulung wird von Verkehrspsycholog:innen durchgeführt, die an die berufliche Verschwiegenheit gebunden sind. Alle Daten werden datenschutzkonform verarbeitet. Was in den Sitzungen besprochen wird, bleibt im geschützten Rahmen. Dazu verpflichten sich auch die Kursteilnehmer.

Was, wenn mein Führerschein lange entzogen war?

Bei längerer Entziehung können zusätzliche Schritte notwendig sein – etwa eine verkehrspsychologische Untersuchung, eine Fahrprobe, oder weitere Abklärungen. Orientierung dazu finden Sie im Ratgeber Führerschein entzogen Drogen.

Nächste Schritte

Rotes Telefon auf dem Schreibtisch: nächste Schritte mit INFAR besprechen

Halten Sie Ihren behördlichen Bescheid bereit – dieser enthält die relevanten Auflagen und Fristen. Wenn Sie wissen, in welchem Zeitraum und an welchem Standort Sie die Nachschulung absolvieren möchten, können wir den passenden Termin für Sie finden.

Anmeldung: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Bescheid prüfen
    Sehen Sie nach, welche Maßnahme angeordnet wurde und bis wann die Frist läuft.

  2. Bei INFAR anmelden
    Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über die Anmeldebox. Wir klären gemeinsam, welcher Kurs und Standort für Sie passt.

  3. Termine erhalten
    Sie bekommen Ihre Kurstermine und eine Bestätigung der Anmeldung.

  4. Kurs absolvieren
    Nehmen Sie an allen 4 Sitzungen teil.

  5. Bestätigung erhalten
    Nach ordnungsgemäßer Teilnahme und Bezahlung stellen wir die Kursbesuchsbestätigung aus und übermitteln diese direkt an die Behörde.

Nachschulung Drogen bei INFAR: Halten Sie Ihren behördlichen Bescheid bereit.

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Quellen / rechtliche Grundlage

Grundlage dieser Seite: Nachschulungsverordnung (FSG-NV), Führerscheingesetz (FSG) und Kurshandbuch INFAR. Ergänzende Informationen: fuehrerschein.at.

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