Nachschulung

Nachschulung Alkohol: Ablauf, Kosten & Anmeldung

Sie müssen nach einem Alkoholdelikt eine Nachschulung absolvieren? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Die Nachschulung Alkohol umfasst 4 Sitzungen à ca. 3 Stunden, kostet € 645,– (gesetzlicher Mindestpreis) und beinhaltet keine Prüfung. Sie findet in einem diskreten Gruppenformat statt und ist behördlich anerkannt.

Wir wissen, dass diese Situation oft mit Druck und Unsicherheit verbunden ist. Wichtig ist jetzt vor allem ein klarer Plan. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt – von der Anmeldung bis zur Kursbestätigung.

Nachschulung Alkohol bei INFAR: Teilnehmende im Sitzkreis
4 Sitzungen à ca. 3 Stunden
€ 645,– gesetzlicher Mindestpreis
Keine Prüfung kein Test und kein Durchfallen
Über 100 Standorte in ganz Österreich

Das Wichtigste auf einen Blick

Wann verpflichtend:
Nach einem Alkoholdelikt am Steuer – in der Regel ab 1,2 ‰ bzw. bei Verweigerung des Alkotests. Bei Wiederholungsdelikten auch im Bereich 0,8–1,2 ‰ möglich. Die genaue Anordnung entnehmen Sie Ihrem Bescheid.
Dauer:
4 Sitzungen à ca. 3 Stunden.
Kosten:
€ 645,– (inkl. Kursdurchführung und Kursbesuchsbestätigung), gesetzlicher Mindestpreis.
Format:
Diskretes Gruppenformat mit qualifizierter verkehrspsychologischer Kursleitung.
Keine Prüfung:
Es gibt keinen Test und kein Durchfallen. Entscheidend ist Ihre Teilnahme sowie die ausreichende Mitarbeit.
Ziel:
Trennung von Alkoholkonsum und Lenken eines Fahrzeugs, Rückfallprophylaxe.
Einzelkurs (Ausnahme):
In begründeten Einzelfällen, wenn die Teilnahme an einem Gruppenkurs nicht möglich ist. Dauer 5 Kurseinheiten à 50 Minuten, Kosten können höher sein und sind individuell anzufragen.

Für wen ist die Nachschulung nach Alkohol am Steuer verpflichtend?

Die Nachschulung Alkohol wird von der Führerscheinbehörde per Bescheid angeordnet. Das geschieht in der Regel nach einem Alkoholdelikt im Straßenverkehr.

Häufigste Anlässe:

  • Lenken eines Fahrzeugs mit einem Blutalkoholwert ab 1,2 ‰
  • Verweigerung eines Alkoholtests (Alkotest/Amtsarzt-Untersuchung)
  • Alkoholdelikt während der Probezeit – hier gelten strengere Grenzwerte (ab 0,1 ‰)
  • Wiederholungsdelikte im Bereich 0,8–1,2 ‰
Verkehrskontrolle bei Dämmerung: Alkoholdelikt und die Folgen für den Führerschein

Gut zu wissen: Bei einem Erstdelikt im Bereich von 0,8 bis unter 1,2 ‰ wird in der Regel ein Verkehrscoaching (nicht die Nachschulung) angeordnet. Welche Maßnahme in Ihrem konkreten Fall vorgeschrieben ist – Verkehrscoaching oder Nachschulung, vielleicht auch eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) – steht in Ihrem Bescheid. INFAR berät Sie gerne zum individuellen Ablauf.

Ablauf der Nachschulung Alkohol bei INFAR

So laufen die 4 Sitzungen ab

Die Nachschulung für alkoholauffällige Lenker:innen umfasst 4 Sitzungen à ca. 3 Stunden. Die Kursleitung ist verkehrspsychologisch qualifiziert und behördlich ermächtigt.

Typische Inhalte der Sitzungen:

  • Analyse des Delikts und der persönlichen Risikosituation

  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten im Zusammenhang mit dem Lenken

  • Entwicklung konkreter Strategien zur Trennung von Alkohol und Fahren

  • Förderung von Selbstkontrolle und Rückfallprophylaxe

  • Alkoholkontrollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

Das Gruppenformat ermöglicht den Austausch mit anderen Teilnehmenden in einer vergleichbaren Situation – respektvoll und vertraulich.

Einzelformat (begründete Einzelfälle): 5 Kurseinheiten à 50 Minuten, wenn ein Gruppenformat nicht möglich ist.

Einzelsitzungen Nachschulung Alkohol: Für wen?

Eine Nachschulung Alkohol im Einzelformat ist kein Regelformat, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich. Sie kommen insbesondere in Betracht, wenn:

besondere individuelle Gründe eine Teilnahme am Gruppenkurs unzumutbar oder praktisch nicht möglich machen

ein länger andauernder Aufenthalt im Ausland, etwa aus beruflichen Gründen, die Teilnahme an den zeitlichen Rahmenbedingungen eines Gruppenkurses verhindert

Die Entscheidung richtet sich nach den Vorgaben der Nachschulungsverordnung (FSG-NV) und der fachlichen Einschätzung. Im Einzelformat umfasst die Nachschulung 5 Kurseinheiten à 50 Minuten, die Termine werden individuell vereinbart.

Keine Prüfung

Muss ich etwas „sagen" – und kann ich durchfallen?

Eine der häufigsten Fragen. Die klare Antwort: Es gibt keine Prüfung. Sie müssen keinen Test bestehen. Der Kurs ist kein Verhör.

Entscheidend ist, dass Sie an allen 4 Sitzungen teilnehmen und sich auf die Inhalte einlassen. Die Atmosphäre ist respektvoll und nicht verurteilend. Sie kommen schon zu Wort, müssen jedoch keine streng persönlichen Details preisgeben, die Ihnen unangenehm sind.

Bei ordnungsgemäßer Teilnahme erhalten Sie eine Kursbesuchsbestätigung, die auch automatisch an die Behörde übermittelt wird.

Schweigepflicht & Diskretion

Die Kursleitung unterliegt der Schweigepflicht. Alles, was im Kurs besprochen wird, bleibt vertraulich. Das gilt auch für die TeilnehmerInnen.

An die Behörde wird ausschließlich gemeldet, was gesetzlich vorgeschrieben ist – in der Regel die Bestätigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme. Die gesamte Dokumentation erfolgt datenschutzkonform.

Kosten, Dauer & organisatorische Rahmenbedingungen

Kosten: € 645,–

(gesetzlicher Mindestpreis, bei INFAR garantiert). Darin enthalten sind alle 4 Kurseinheiten sowie die Ausstellung und Übermittlung der Kursbesuchsbestätigung.

Dauer:

4 Sitzungen à ca. 3 Stunden, jeweils 1x pro Woche

Terminplanung:

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie konkrete Terminvorschläge. INFAR bietet Kurse an über 100 Standorten in ganz Österreich an.

Mitzubringen:

Bescheid der Behörde, amtlicher Lichtbildausweis, Zahlungsnachweis.

Gut zu wissen: Eine Zusatzsitzung und damit zusätzliche Kosten können dann anfallen, wenn der gleiche Kurs innerhalb bestimmter Fristen (in der Regel innerhalb von 5 Jahren) wiederholt werden muss.

Anmeldung: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Bescheid prüfen: Sehen Sie nach, welche Maßnahme angeordnet wurde und bis wann die Frist läuft.
  2. Bei INFAR anmelden: Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über die Anmeldebox. Wir klären gemeinsam, welcher Kurs und Standort für Sie passt.
  3. Termine erhalten: Sie bekommen Ihre Kurstermine und eine Bestätigung der Anmeldung.
  4. Kurs absolvieren: Nehmen Sie an allen 4 Sitzungen teil.
  5. Bestätigung erhalten: Nach ordnungsgemäßer Teilnahme und Bezahlung stellen wir die Kursbesuchsbestätigung aus und übermitteln diese direkt an die Behörde.

Was passiert nach dem Kurs? (Nächste Schritte)

Landstraße im Morgenlicht: der Weg zurück zur Lenkberechtigung nach der Nachschulung

Die Nachschulung ist oft ein Teil eines größeren Verfahrens. Je nach Bescheid können weitere Schritte erforderlich sein:

  • Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU): Bei höheren Promillewerten oder Wiederholungsdelikten wird häufig zusätzlich eine verkehrspsychologische Stellungnahme verlangt. → Mehr zur Verkehrspsychologischen Untersuchung
  • Amtsärztliche Untersuchung: Ab bestimmten Schwellenwerten oder bei Vorliegen gewisser Umstände ordnet die Behörde eine amtsärztliche Begutachtung an. → Mehr zur Amtsärztlichen Untersuchung
  • Wiedererteilung der Lenkberechtigung: Sobald alle angeordneten Maßnahmen abgeschlossen sind, entscheidet die Behörde über die Rückgabe Ihres Führerscheins. Wenn alles erfolgreich absolviert wurde, erhalten Sie Ihren Führerschein wieder.

Welche Schritte für Sie gelten, entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Wir informieren Sie gerne, welche INFAR-Leistungen in Ihrem Fall relevant sind und wie diese fristgerecht absolviert werden können.

Erfahrungen: Was Teilnehmende berichten

„Ich hatte ehrlich gesagt Angst vor dem Kurs – was muss ich sagen, kann ich durchfallen? Am Ende war es ganz anders als befürchtet. Kein Verhör, keine Prüfung. Sehr nette TeilnehmerInnen, die Kursleitung war positiv und respektvoll. Nach den 4 Sitzungen wusste ich, was ich konkret ändern will. Der klare Ablauf hat mir sehr gefallen."

– Kursteilnehmerin, anonymisiert

Häufige Fragen zur Nachschulung Alkohol

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen passenden Kursstart anzubieten. Die Verfügbarkeit hängt vom Standort und der aktuellen Kursplanung ab. Melden Sie sich möglichst früh an, um Ihre Frist einzuhalten und sicher einen Kursplatz zu erhalten.

Gilt die Nachschulung auch bei Probeführerschein?

Ja. Bei einem Alkoholdelikt in der Probezeit wird ebenfalls eine Nachschulung angeordnet – bereits ab niedrigeren Grenzwerten. Die genauen Auflagen stehen in Ihrem Bescheid.

Was passiert, wenn ich einen Termin versäume?

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich. In der Regel kann maximal ein versäumter Gruppentermin nachgeholt werden. In diesem Fall kommt es zu einer kostenpflichtigen Ersatzsitzung. Unentschuldigtes Fehlen kann dazu führen, dass keine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt wird.

Ist die Nachschulung eine Alkohol Selbsthilfegruppe?

Nein. Die Nachschulung ist eine gesetzlich geregelte verkehrspsychologische Maßnahme – keine spezielle Suchtbehandlung. Sie zielt darauf ab, Alkohol und Lenken bewusst zu trennen und Rückfälle zu vermeiden.

Nachschulung Alkohol bei INFAR: 4 Sitzungen à ca. 3 Stunden, € 645,– (gesetzlicher Mindestpreis), keine Prüfung.

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