MIT INFAR AUF
KURS BLEIBEN
IN ZUKUNFT SICHER Bei Problemen im Straßenverkehr kann INFAR helfen.
Auf dem Weg zur einwandfreien Fahrt bieten wir direkte
Unterstützung. Zu Ihrer und der anderen Sicherheit.

Nachschulung Österreich – INFAR Institut für Nachschulung & Fahrer-Rehabilitation

Sie haben einen Bescheid erhalten und brauchen jetzt einen konkreten nächsten Schritt? INFAR ist Ihr behördlich ermächtigtes Institut für Nachschulung in Österreich. Wir begleiten Sie strukturiert und professionell durch alle notwendigen Schritte – ob Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung oder Verkehrscoaching. Was genau bei Ihnen ansteht, richtet sich nach Ihrem Bescheid.

Schnell zum richtigen Angebot

Führerschein Nachschulung

Verpflichtende Kurse nach Führerscheinentzug, je nach Anlass (z. B. Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder Suchtmittel) oder im Rahmen des Vormerksystems.

Nach Abschluss wird die Kursbesuchsbestätigung automatisch an die Behörde übermittelt.

→ Ich brauche eine Nachschulung

Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)

Diagnostische Abklärung, ob Sie aktuell zum Lenken eines Fahrzeugs geeignet sind.

Die VPU umfasst psychologische Testverfahren und ein persönliches Gespräch. PC-Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Nach Fertigstellung wird die verkehrspsychologische Stellungnahme an die zuständige Behörde bzw. das Gesundheitsamt übermittelt.

→ Ich brauche eine VPU

Verkehrscoaching

Verpflichtender halbtägiger Gruppenkurs bei bestimmten Auffälligkeiten im Straßenverkehr.

Ziel ist es, Risiken besser zu verstehen und das eigene Fahrverhalten anzupassen.

Die Teilnahmebestätigung wird nach Abschluss automatisch an die Behörde übermittelt.

→ Ich brauche ein Verkehrscoaching

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So bekommen Sie die Lenkberechtigung zurück

Der Weg zur Wiedererteilung der Lenkberechtigung umfasst mehrere Schritte. Welche davon erforderlich sind und in welcher Reihenfolge diese erfolgen, ist in Ihrem Bescheid festgelegt. Typischerweise umfasst das Verfahren folgende Elemente:

1

Nachschulung / Verkehrscoaching

Je nach Anlassfall ist die Teilnahme an einer Nachschulung oder einem Verkehrscoaching erforderlich. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel im Gruppenformat, in begründeten Ausnahmefällen auch in Form von Einzelsitzungen.

2

Verkehrspsychologische Untersuchung

Sofern vorgeschrieben, dient die VPU der Abklärung Ihrer verkehrsrelevanten Leistungsfähigkeit und persönlichen Situation. Sie umfasst diagnostische Testverfahren, ein verkehrspsychologisches Explorationsgespräch sowie die Erstellung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme.

3

Amtsärztliches Gutachten

Sofern im Bescheid angegeben, erfolgt eine amtsärztliche Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Eignung. Dabei werden vorliegende Befunde – insbesondere die verkehrspsychologische Stellungnahme – berücksichtigt. In manchen Fällen wird zusätzlich ein fachärztliches Gutachten angefordert.

4

Wiedererteilung der Lenkberechtigung

Sobald die Entziehungsdauer des Führerscheins abgelaufen ist und alle angeordneten Maßnahmen positiv absolviert wurden, entscheidet die zuständige Behörde über die Wiedererteilung der Lenkberechtigung.

Hinweis: Welche Schritte in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, ergibt sich aus Ihrem Bescheid. INFAR unterstützt Sie bei der zeitlichen Planung aller notwendigen Schritte sowie bei der Durchführung der verkehrspsychologischen Untersuchung und der Absolvierung der Nachschulung bzw. des Verkehrscoachings.

MIT SICHERHEIT IN IHRER NÄHE

Hier finden Sie Kurzinfos zur INFAR Nachschulung und der Verkehrspsychologischen Untersuchung

Warum INFAR? Qualität, Zulassung, Erfahrung

INFAR ist seit über 25 Jahren vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) ermächtigt und arbeitet auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) sowie der Nachschulungsverordnung (FSG-NV).

Über 75.000 Teilnehmer:innen haben bereits Kurse und Untersuchungen bei INFAR absolviert. Diese Erfahrung ermöglicht gut strukturierte Abläufe und eine verlässliche Durchführung. Wir legen Wert auf individuelle Abstimmung und planbare Termine.

Mit Standorten in allen 9 Bundesländern bieten wir verlässliche, gut erreichbare Anlaufstellen in ganz Österreich.

INFAR Österreich – Qualität, Zulassung und Erfahrung

„Ich war unsicher, was auf mich zukommt. Bei INFAR wurde mir alles ruhig und klar erklärt – das hat wirklich geholfen."

– Kursteilnehmer

Häufige Fragen zur Nachschulung in Österreich

Wann muss ich eine Nachschulung machen?

Ob und welche Nachschulung Sie benötigen, ergibt sich aus Ihrem behördlichen Bescheid. Die Rechtsgrundlage ist die FSG-NV (Nachschulungsverordnung). Bei Alkohol am Steuer beispielsweise ist eine Nachschulung ab 1,2 Promille in jedem Fall verpflichtend.

Wie läuft eine Nachschulung ab?

Nachschulungen finden im Normalfall als Gruppenkurs an 4 Terminen (1 Termin pro Woche zu jeweils ca. 3 Stunden) statt. Die Inhalte richten sich nach dem Delikt – etwa Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder Suchtmittel.

Welche Unterlagen brauche ich?

Bringen Sie bitte Ihren Bescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Weitere erforderliche Unterlagen teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit.

Was ist der Unterschied zwischen Nachschulung und VPU?

Die Nachschulung ist ein Kurs zur Verhaltensreflexion. Die VPU ist eine diagnostische Untersuchung mit Stellungnahme zur Fahreignung. Beides kann im Bescheid angeordnet sein.

Wie hängt die Nachschulung mit dem Führerscheinentzug zusammen?

Nach einem Führerscheinentzug ist die Nachschulung häufig Voraussetzung für die Wiedererteilung der Lenkberechtigung. Die Kursbestätigung wird an die Behörde übermittelt. Wenn sonst keine Auflagen bestehen, erhalten Sie danach den Führerschein wieder.

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