KURS BLEIBEN
Auf dem Weg zur einwandfreien Fahrt bieten wir direkte
Unterstützung. Zu Ihrer und der anderen Sicherheit.
Nachschulung Österreich – INFAR Institut für Nachschulung & Fahrer-Rehabilitation
Sie haben einen Bescheid erhalten und brauchen jetzt einen konkreten nächsten Schritt? INFAR ist Ihr behördlich ermächtigtes Institut für Nachschulung in Österreich. Wir begleiten Sie strukturiert und professionell durch alle notwendigen Schritte – ob Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung oder Verkehrscoaching. Was genau bei Ihnen ansteht, richtet sich nach Ihrem Bescheid.
Schnell zum richtigen Angebot
Führerschein Nachschulung
Verpflichtende Kurse nach Führerscheinentzug, je nach Anlass (z. B. Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder Suchtmittel) oder im Rahmen des Vormerksystems.
Nach Abschluss wird die Kursbesuchsbestätigung automatisch an die Behörde übermittelt.
→ Ich brauche eine NachschulungVerkehrspsychologische Untersuchung (VPU)
Diagnostische Abklärung, ob Sie aktuell zum Lenken eines Fahrzeugs geeignet sind.
Die VPU umfasst psychologische Testverfahren und ein persönliches Gespräch. PC-Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Nach Fertigstellung wird die verkehrspsychologische Stellungnahme an die zuständige Behörde bzw. das Gesundheitsamt übermittelt.
→ Ich brauche eine VPUVerkehrscoaching
Verpflichtender halbtägiger Gruppenkurs bei bestimmten Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Ziel ist es, Risiken besser zu verstehen und das eigene Fahrverhalten anzupassen.
Die Teilnahmebestätigung wird nach Abschluss automatisch an die Behörde übermittelt.
→ Ich brauche ein VerkehrscoachingSCHNELLANMELDUNG
So bekommen Sie die Lenkberechtigung zurück
Der Weg zur Wiedererteilung der Lenkberechtigung umfasst mehrere Schritte. Welche davon erforderlich sind und in welcher Reihenfolge diese erfolgen, ist in Ihrem Bescheid festgelegt. Typischerweise umfasst das Verfahren folgende Elemente:
Nachschulung / Verkehrscoaching
Je nach Anlassfall ist die Teilnahme an einer Nachschulung oder einem Verkehrscoaching erforderlich. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel im Gruppenformat, in begründeten Ausnahmefällen auch in Form von Einzelsitzungen.
Verkehrspsychologische Untersuchung
Sofern vorgeschrieben, dient die VPU der Abklärung Ihrer verkehrsrelevanten Leistungsfähigkeit und persönlichen Situation. Sie umfasst diagnostische Testverfahren, ein verkehrspsychologisches Explorationsgespräch sowie die Erstellung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme.
Amtsärztliches Gutachten
Sofern im Bescheid angegeben, erfolgt eine amtsärztliche Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Eignung. Dabei werden vorliegende Befunde – insbesondere die verkehrspsychologische Stellungnahme – berücksichtigt. In manchen Fällen wird zusätzlich ein fachärztliches Gutachten angefordert.
Wiedererteilung der Lenkberechtigung
Sobald die Entziehungsdauer des Führerscheins abgelaufen ist und alle angeordneten Maßnahmen positiv absolviert wurden, entscheidet die zuständige Behörde über die Wiedererteilung der Lenkberechtigung.
Hinweis: Welche Schritte in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, ergibt sich aus Ihrem Bescheid. INFAR unterstützt Sie bei der zeitlichen Planung aller notwendigen Schritte sowie bei der Durchführung der verkehrspsychologischen Untersuchung und der Absolvierung der Nachschulung bzw. des Verkehrscoachings.
MIT SICHERHEIT IN IHRER NÄHE

Hier finden Sie Kurzinfos zur INFAR Nachschulung und der Verkehrspsychologischen Untersuchung
Der Verlust der Lenkerberechtigung aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsdelikts ist für jeden Menschen einschneidend. Mit der Nachschulung soll diese Situation so bald wie möglich enden. INFAR leistet dabei wertvolle Hilfe. Ziel ist ein souveränes selbstsicheres Verhalten im Straßenverkehr, sodass der Führerschein wieder mit vollem Recht Teil des Alltags werden kann.
Ablauf
In angenehmer stressloser Umgebung wird hinterfragt, wie es zum Führerscheinentzug gekommen ist und was künftig dagegen getan werden kann. Speziell geschulte VerkehrspsychologInnen leiten die Kurse. Sie unterliegen der Schweigepflicht, alle persönlichen Inhalte werden also vertraulich behandelt. Die Dauer variiert von zwei bis vier Einheiten. Eine positive Bestätigung erhält, wer aktiv am Kurs teilgenommen und die Kosten bezahlt hat. Es gibt keine Prüfung, auch eine besondere Vorbereitung ist nicht nötig.
Um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen genügt es nicht die Regeln zu kennen und das Kraftfahrzeug zu beherrschen. Auch viele andere Fähigkeiten sind gefordert. Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen gehören dazu oder den Überblick behalten und auch in extremen Situationen Ruhe bewahren zu können. Mit der verkehrspsychologischen Untersuchung kann INFAR solche Eignungen prüfen und bei Problemen Lösungen aufzeigen.
Für die Führerscheinklasse D ist dieser Test Pflicht. Er kann aber auch speziell verordnet werden, wenn berechtigte Zweifel an der sicheren Fahrweise bestehen.
Ablauf
Neben einem ausführlichen Fragebogen und dem abschließenden Gespräch mit der Psychologin bzw. dem Psychologen besteht der Großteil der verkehrspsychologischen Untersuchung aus einer Reihe von Übungen, die mit Hilfe eines eigenen Gerätes absolviert werden. Das Gerät ist einfach zu bedienen, es sind keine speziellen Kenntnisse dafür nötig. Die einzelnen Aufgaben werden ausführlich besprochen und es gibt genügend Zeit, sich auf die Funktionen einzustellen sowie vor dem Test etwas zu üben.
Warum INFAR? Qualität, Zulassung, Erfahrung
INFAR ist seit über 25 Jahren vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) ermächtigt und arbeitet auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) sowie der Nachschulungsverordnung (FSG-NV).
Über 75.000 Teilnehmer:innen haben bereits Kurse und Untersuchungen bei INFAR absolviert. Diese Erfahrung ermöglicht gut strukturierte Abläufe und eine verlässliche Durchführung. Wir legen Wert auf individuelle Abstimmung und planbare Termine.
Mit Standorten in allen 9 Bundesländern bieten wir verlässliche, gut erreichbare Anlaufstellen in ganz Österreich.
„Ich war unsicher, was auf mich zukommt. Bei INFAR wurde mir alles ruhig und klar erklärt – das hat wirklich geholfen."
– KursteilnehmerHäufige Fragen zur Nachschulung in Österreich
Wann muss ich eine Nachschulung machen?
Ob und welche Nachschulung Sie benötigen, ergibt sich aus Ihrem behördlichen Bescheid. Die Rechtsgrundlage ist die FSG-NV (Nachschulungsverordnung). Bei Alkohol am Steuer beispielsweise ist eine Nachschulung ab 1,2 Promille in jedem Fall verpflichtend.
Wie läuft eine Nachschulung ab?
Nachschulungen finden im Normalfall als Gruppenkurs an 4 Terminen (1 Termin pro Woche zu jeweils ca. 3 Stunden) statt. Die Inhalte richten sich nach dem Delikt – etwa Alkohol, Verkehrsauffälligkeit oder Suchtmittel.
Welche Unterlagen brauche ich?
Bringen Sie bitte Ihren Bescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Weitere erforderliche Unterlagen teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit.
Was ist der Unterschied zwischen Nachschulung und VPU?
Die Nachschulung ist ein Kurs zur Verhaltensreflexion. Die VPU ist eine diagnostische Untersuchung mit Stellungnahme zur Fahreignung. Beides kann im Bescheid angeordnet sein.
Wie hängt die Nachschulung mit dem Führerscheinentzug zusammen?
Nach einem Führerscheinentzug ist die Nachschulung häufig Voraussetzung für die Wiedererteilung der Lenkberechtigung. Die Kursbestätigung wird an die Behörde übermittelt. Wenn sonst keine Auflagen bestehen, erhalten Sie danach den Führerschein wieder.
Weiterführende Infos
Sie möchten den gesamten Ablauf rund um Führerscheinentzug und Wiedererteilung besser verstehen? Unser Ratgeber erklärt Begriffe, Fristen und die nächsten Schritte.
