Führerschein Nachschulung in Österreich: Ablauf, Kosten & Anmeldung

Ein behördlicher Bescheid zur Führerschein Nachschulung kann natürlich Fragen aufwerfen. Mit Hilfe von INFAR wissen Sie vorab, was auf Sie zukommt: klarer Ablauf, transparente Kosten, anerkannte Durchführung an über 100 Standorten in ganz Österreich. Wichtig vorweg: Eine Prüfung gibt es bei der Nachschulung nicht. Es geht um Reflexion, Mitarbeit und Verkehrssicherheit. INFAR ist seit über 25 Jahren vom Ministerium ermächtigt und führt alle Kurstypen gem. der Nachschulungsverordnung (FSG-NV) durch.

Das Wichtigste im Überblick

Ablauf

  • Stresslose Atmosphäre: Reflexion über das Delikt und mögliche Verhaltensänderung
  • Qualifizierte VerkehrspsychologInnen – mit gesetzlicher Schweigepflicht
  • Dauer: 2 bis 4 Einheiten
  • Bestätigung: bei aktiver Teilnahme und vollständiger Bezahlung
  • Keine Prüfung, keine besondere Vorbereitung nötig

Dauer und Kosten

Dauer und Kosten der Nachschulung hängen vom betreffenden Verkehrsdelikt ab und sind gesetzlich vorgeschrieben. In Sonderfällen sind Einzelsitzungen möglich.

Bei Alkoholdelikten

Dauer: 4 Gruppensitzungen je ca. 3 Stunden

Kosten: EUR 645,-

Bei Verkehrsauffälligkeit

Dauer: 4 Gruppensitzungen je ca. 2,5 Stunden. Ebenso ist eine Fahrprobe zu absolvieren.

Kosten: ab EUR 645,-

Bei sonstigen Delikten (Drogen, Medikamente)

Dauer: 4 Gruppensitzungen je ca. 3 Stunden

Kosten: EUR 645,- oder

Dauer: 4 Einzelsitzungen mit insgesamt 5 Einheiten je 50 Minuten

Kosten: Preis auf Anfrage

Im Rahmen des Vormerksystems

Dauer: 2 Gruppensitzungen je ca. 2,5 Stunden

Kosten: ab EUR 258,-

Ort und Zeit

  • Über 100 Standorte in ganz Österreich
  • Flexible Termine – auch am Wochenende
  • Auskunft direkt bei Ihrer INFAR-Landesstelle – rufen Sie uns gerne an!

Zu den Standorten

Anmeldung

Am einfachsten: mit der Anmeldebox auf der rechten Seite.

Weitere Möglichkeiten:

  • Online-Formular
  • E-Mail · SMS · Telefon (INFAR Landesstelle)

Zu den Kontaktdaten

SCHNELL­ANMELDUNG

Schicken Sie uns Ihre Anfrage mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie gerne zurück!

Das Wichtigste im Überblick

Ablauf

  • Stresslose Atmosphäre: Reflexion über das Delikt und mögliche Verhaltensänderung
  • Qualifizierte VerkehrspsychologInnen – mit gesetzlicher Schweigepflicht
  • Dauer: 2 bis 4 Einheiten
  • Bestätigung: bei aktiver Teilnahme und vollständiger Bezahlung
  • Keine Prüfung, keine besondere Vorbereitung nötig

Dauer und Kosten

Dauer und Kosten der Nachschulung hängen vom betreffenden Verkehrsdelikt ab und sind gesetzlich vorgeschrieben. In Sonderfällen sind Einzelsitzungen möglich.

Bei Alkoholdelikten

Dauer: 4 Gruppensitzungen je ca. 3 Stunden

Kosten: EUR 645,-

Bei Verkehrsauffälligkeit

Dauer: 4 Gruppensitzungen je ca. 2,5 Stunden. Ebenso ist eine Fahrprobe zu absolvieren.

Kosten: ab EUR 645,-

Bei sonstigen Delikten (Drogen, Medikamente)

Dauer: 4 Gruppensitzungen je ca. 3 Stunden

Kosten: EUR 645,- oder

Dauer: 4 Einzelsitzungen mit insgesamt 5 Einheiten je 50 Minuten

Kosten: Preis auf Anfrage

Im Rahmen des Vormerksystems

Dauer: 2 Gruppensitzungen je ca. 2,5 Stunden

Kosten: ab EUR 258,-

Ort und Zeit

  • Über 100 Standorte in ganz Österreich
  • Flexible Termine – auch am Wochenende
  • Auskunft direkt bei Ihrer INFAR-Landesstelle – rufen Sie uns gerne an!

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Anmeldung

Am einfachsten: mit der Anmeldebox oben auf der Seite.

Weitere Möglichkeiten:

  • Online-Formular
  • E-Mail · SMS · Telefon (INFAR Landesstelle)

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Wann ist eine Nachschulung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Führerschein Nachschulung ist in Österreich dann erforderlich, wenn sie aufgrund eines schweren Verkehrsdelikts im Bescheid der zuständigen Behörde angeordnet wird. Die gesetzliche Grundlage bildet die Nachschulungsverordnung (FSG-NV) in Verbindung mit dem Führerscheingesetz (FSG).

Entscheidend ist nicht, was Sie von anderen gehört haben – sondern was in Ihrem Bescheid steht. Dort finden Sie:

  • den Kurstyp, der absolviert werden muss
  • die Frist, innerhalb der die Nachschulung abzuschließen ist
  • eventuelle zusätzliche Auflagen (z. B. eine verkehrspsychologische Untersuchung und ein amtsärztliches Gutachten)

Typische Anlässe sind Alkoholdelikte, Drogenbeeinträchtigung am Steuer, wiederholte Verkehrsverstöße oder Auffälligkeiten während des Probeführerscheins. Mehr dazu finden Sie im Ratgeber Führerscheinentzug Österreich.

Bescheid und gesetzliche Grundlagen der Nachschulung

Welche Kurstypen gibt es?

Je nach Delikt ordnet die Behörde einen bestimmten Kurstyp an. Die FSG-NV unterscheidet vier Kurstypen:

Nachschulung Alkohol (§ 2 FSG-NV): Fokus auf Trennung von Alkoholkonsum und Lenken. Inhalte: Ursachen des Delikts, Selbstkontrolle, Rückfallprophylaxe.
Nachschulung Verkehrsauffälligkeit (§ 3 FSG-NV): Bearbeitung von Risiko- und Regelverletzungsverhalten. Inklusive einer Fahrprobe als Reflexionsgrundlage.
Nachschulung Suchtmittel/sonstige Problematik (§ 4 FSG-NV): Auseinandersetzung mit Konsummotiven und Risikosituationen. Ziel: stabile Verhaltensalternativen entwickeln.
Nachschulung Vormerksystem (§ 4a FSG-NV): Kompakte, anlassbezogene Aufarbeitung – die Inhalte richten sich nach dem konkreten Delikt.

Gut zu wissen: Probeführerscheinbesitzer:innen werden keinem eigenen Kurstyp zugeordnet. Je nach Delikt absolvieren sie die reguläre Nachschulung Alkohol (§ 2), Verkehrsauffälligkeit (§ 3) oder einen anderen Kurstyp. Welcher Kurs für Sie gilt, steht in Ihrem Bescheid.

Nachschulung Ablauf bei INFAR – Schritt für Schritt

So läuft eine Nachschulung bei INFAR ab:

1

Bescheid prüfen

Welcher Kurstyp ist angeordnet? Welche Frist gilt?

2

Informieren und anmelden

Passenden Standort und Termin wählen – österreichweit an über 100 Standorten. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

3

Teilnehmen

Alle vorgesehenen Einheiten pünktlich und vollständig absolvieren.

4

Bestätigung erhalten

Bei ordnungsgemäßer Teilnahme und ausreichender Mitarbeit stellt INFAR eine Kursbesuchsbestätigung aus.

5

Administrative Abwicklung

INFAR übermittelt die Kursbesuchsbestätigung automatisch an die zuständige Behörde.

Eine Sorge, die viele Teilnehmende mitbringen: „Kann ich durchfallen?“ Die Nachschulung ist keine Prüfung. Es gibt keinen Test, den Sie bestehen müssen. Voraussetzung für die Kursbesuchsbestätigung ist die vollständige Teilnahme, eine ausreichende Mitarbeit sowie die vollständige Bezahlung der Kursgebühr (§ 5 FSG-NV). Konkret bedeutet das: sich auf die Inhalte einlassen und konstruktiv am Kurs teilnehmen.

Nachschulung Kosten: Übersicht nach Kurstyp

Die Kosten für eine Nachschulung in Österreich sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich je nach Kurstyp.

Kurstyp Typischer Inhalt Kosten
Alkohol (§ 2) Ursachen, Alkoholwirkung, Selbstkontrolle, Rückfallprophylaxe4 Gruppensitzungen je ca. 3 Stunden € 645,00
Verkehrsauffälligkeit (§ 3) Risikoverhalten, Selbstkontrolle + Fahrprobe4 Gruppensitzungen je ca. 2,5 Stunden ab € 645,00
Suchtmittel/sonstige Problematik (§ 4) Konsummuster, Drogenwirkung, Risikovermeidung, Rückfallprophylaxe4 Gruppensitzungen je ca. 3 Stunden € 645,00
Vormerksystem (§ 4a) Anlassbezogene Aufarbeitung2 Gruppensitzungen je ca. 2,5 Stunden ab € 258,00

Die genauen Kosten erfahren Sie bei der Anmeldung oder telefonisch an Ihrem INFAR-Standort. Wir kommunizieren Preise transparent – ohne versteckte Zusatzkosten.

Wenn Sie einen Einzelkurs wählen müssen, beispielsweise aufgrund eines beruflich bedingten längeren Auslandsaufenthaltes und nicht an Gruppensitzungen teilnehmen können, sind die Kosten in der Regel etwas höher.

Vorbereitung: Was muss ich mitbringen?

Damit Ihr Kursbeginn reibungslos verläuft, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Behördlicher Bescheid
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die im Bescheid genannt sind

Tipp: Prüfen Sie Ihren Bescheid vorab in Ruhe. Wenn etwas unklar ist, hilft Ihnen das INFAR-Team gerne weiter. Sie können uns Ihren Bescheid einfach zuschicken, dann beraten wir Sie persönlich.

Persönliche Beratung zur Nachschulung bei INFAR

Vertrauen & Qualität

Behördlich ermächtigt: INFAR führt seit über 25 Jahren Nachschulungen nach den Vorgaben der FSG-NV durch – als anerkannte Einrichtung für Fahrer-Rehabilitation in Österreich.

Über 100 Standorte: Bessere Terminauswahl und kürzere Anfahrtswege

Schweigepflicht & Datenschutz: Alle Kursinhalte werden vertraulich behandelt. Die Dokumentation erfolgt datenschutzkonform.

Zitate:

„Ich hatte anfangs großen Respekt vor der Nachschulung. Im Kurs war es schnell angenehm, weil alle in einer ähnlichen Situation sind. Ich wurde respektvoll behandelt und konnte offen sprechen.“

– Kursteilnehmerin, anonymisiert

„Es war sehr informativ und die Stimmung war entspannt. Viele Inhalte sind auch für den Alltag hilfreich – selbst wenn man keinen Führerscheinentzug hat.“

– Kursteilnehmer, anonymisiert

„Es war deutlich angenehmer als ich erwartet hatte. Ich habe vieles besser verstanden und nehme einiges für mich mit. Ich hatte eine wirklich super Gruppe. Ein erneuter Führerscheinentzug passiert mir sicher nicht noch einmal“

– Kursteilnehmer, anonymisiert

FAQ zur Nachschulung – die häufigsten Fragen

Gibt es bei der Nachschulung eine Prüfung?

Nein, es gibt keine Prüfung oder Test. Voraussetzung für die Kursbesuchsbestätigung ist die vollständige Teilnahme, Bezahlung und ausreichende Mitarbeit (§ 5 FSG-NV).

Wie lange dauert eine Nachschulung?

Die Dauer hängt vom Kurstyp ab. Details zur Anzahl der Sitzungen und dem zeitlichen Rahmen finden Sie auf den jeweiligen Kursseiten: Alkohol, Suchtmittel, Verkehrsauffälligkeit, Vormerksystem.

Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?

Melden Sie sich so früh wie möglich bei Ihrem INFAR-Standort. Gemeinsam klären wir einen Alternativtermin. Beachten Sie dabei die Frist aus Ihrem Bescheid.

Ist die Nachschulung vertraulich?

Ja. INFAR arbeitet mit Schweigepflicht und datenschutzkonformer Dokumentation. Was im Kurs besprochen wird, bleibt vertraulich.

Brauche ich zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung?

Das hängt von Ihrem Bescheid ab. Manche Verfahren erfordern neben der Nachschulung auch eine verkehrspsychologische Untersuchung. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder fragen Sie bei der Behörde nach.

Welchen Kurstyp müssen Probeführerscheinbesitzer:innen absolvieren?

Probeführerschein ist kein eigener Kurstyp. Die Zuordnung erfolgt nach dem konkreten Delikt – z. B. Nachschulung Alkohol bei Alkoholdelikten oder Nachschulung Verkehrsauffälligkeit bei (wiederholten) Verkehrsverstößen. Ihr Bescheid gibt Aufschluss.

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