Füh­rer­schein­ent­zug Österreich: Was jetzt zu tun ist

Ein Führerscheinentzug in Österreich ist natürlich eine einschneidende Situation. Wenn Sie gerade Ihren Bescheid erhalten haben oder Ihnen der Führerschein abgenommen wurde, sind viele Fragen offen: Wie lange dauert der Entzug? Was kostet das? Was muss ich jetzt tun?

Beratung bei INFAR nach einem Führerscheinentzug in Österreich

Diese Seite gibt Ihnen einen strukturierten Überblick auf Grundlage des österreichischen Führerscheingesetzes (FSG). Sie erfahren, welche Anlässe zum Entzug führen, wie der Ablauf nach dem Erhalt des Bescheides aussieht und welche Maßnahmen – etwa Nachschulung, Verkehrscoaching, verkehrspsychologische Untersuchung oder amtsärztliches Gutachten – auf Sie zukommen können. Und vor allem: wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden. Bei INFAR.

Rechtsquellen: Führerscheingesetz (FSG, abrufbar über RIS), FSG-Nachschulungsverordnung (FSG-NV), FSG-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), FSG-Durchführungsverordnung (FSG-DV).

Sofort-Orientierung: Führerschein entzogen – was tun?

Wenn Ihr Führerschein weg ist, verschaffen Sie sich zuerst Klarheit über Ihre konkrete Situation:

Vorläufige Abnahme oder Entzug per Bescheid? Bei einer Verkehrskontrolle kann der Führerschein vorläufig abgenommen werden. Der eigentliche Entzug der Lenkberechtigung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Behörde.
Bescheid genau lesen: Prüfen Sie Zustelldatum, Entzugsdauer bzw. Sperrfrist und alle angeordneten Auflagen – etwa Nachschulung, Verkehrscoaching, verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) oder amtsärztliches Gutachten.
Fristen beachten: Der Bescheid nennt Fristen für die Erfüllung der Auflagen und für eine mögliche Berufung.
Zuständige Behörde: Zuständig ist die Führerscheinbehörde an Ihrem Wohnsitz – je nach Region die Bezirkshauptmannschaft (BH), das Magistrat oder die Landespolizeidirektion (LPD).
Nicht fahren: Solange die Lenkberechtigung entzogen ist, dürfen Sie kein Kraftfahrzeug lenken. Wer trotz Entzug fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung – mit empfindlichen Geldstrafen und einer möglichen Verlängerung der Entzugsdauer.
Wurde eine Nachschulung, ein Verkehrscoaching oder eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet? Die verlinkten Ratgeber erklären den jeweiligen Ablauf im Detail.

Begriffe klären: Entzug der Lenkberechtigung vs. Vormerksystem

Zwei Begriffe sorgen häufig für Verwirrung – sie bedeuten jedoch Unterschiedliches:

Entzug der Lenkberechtigung heißt: Die Behörde entzieht Ihnen per Bescheid das Recht, ein Kraftfahrzeug zu lenken. Das Fahren ist für die Dauer des Entzugs verboten.

Das Vormerksystem funktioniert anders. Bestimmte Verkehrsdelikte werden als sogenannte Vormerkdelikte eingetragen. Bei einem erstmaligen (Vormerk-) Delikt erfolgt zunächst nur eine Vormerkung. Bei wiederholter Auffälligkeit innerhalb von 2 Jahren folgen dann Maßnahmen – zum Beispiel eine Nachschulung im Vormerksystem. Werden jedoch bereits beim ersten Vorfall zwei oder mehr Vormerkdelikte gleichzeitig begangen, kann die Behörde sofort besondere Maßnahmen anordnen (§ 30b FSG). Ziel ist die frühzeitige Verhaltenskorrektur.

Merksatz:

Das Vormerksystem ist ein Warn- und Maßnahmen-System. Bei Wiederholung wird eine Maßnahme, z.B. eine Nachschulung, angeordnet. Bei drei Vormerkdelikten innerhalb des Beobachtungszeitraumes kommt es zum Entzug. Der Entzug der Lenkberechtigung ist die stärkste behördliche Maßnahme.

Häufige Gründe für Führerscheinentzug in Österreich

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Behörde die Lenkberechtigung entzieht. Hier ein Überblick über die häufigsten Konstellationen.

Führerscheinentzug Alkohol

Alkohol am Steuer ist einer der häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug in Österreich. Entscheidend sind der gemessene Alkoholisierungsgrad, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt und ob weitere Umstände vorliegen (z. B. ein Unfall).

Je nach Sachverhalt ordnet die Behörde zusätzlich zum Entzug des Führerscheins eine Nachschulung für alkoholauffällige Lenker:innen an. Ab 1,2 Promille kommt es in jedem Fall zur Nachschulung. In schwereren Fällen, beispielsweise einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille, kommen eine verkehrspsychologische Untersuchung und ein amtsärztliches Gutachten hinzu.

Führerscheinentzug Drogen / Suchtmittel

Wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln oder beeinträchtigenden Arzneimitteln ein Fahrzeug lenkt, muss ebenfalls mit dem Entzug der Lenkberechtigung rechnen. Wichtig: Allein der Nachweis der Substanz reicht, um schon ein Delikt zu begehen! Häufig stellt die Behörde in solchen Fällen Eignungszweifel fest – das bedeutet: Es wird geprüft, ob Sie zum Lenken geeignet sind.

Mögliche Auflagen sind eine Nachschulung bei Suchtmittel-Problematik (im Regelfall bei Probeführerscheinbesitzer:innen) bzw. ein Verkehrscoaching, eine verkehrspsychologische Untersuchung und ein amtsärztliches Gutachten. Ein fachärztliches Gutachten kann ebenso gefordert werden.

Geschwindigkeit / Schnellfahrdelikte

Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Behörde die Lenkberechtigung entziehen. Grundsätzlich gilt: Je schwerer das Delikt und je häufiger die Auffälligkeit, desto länger die Entzugsdauer. Die konkreten Konsequenzen ergeben sich aus dem Bescheid. Es kann z.B. eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker angeordnet werden.

Probeführerschein (Probezeit)

Während der Probezeit gelten strengere Regeln. Bereits bei Delikten, die außerhalb der Probezeit „nur" eine Vormerkung nach sich ziehen würden, können weiterreichende Konsequenzen folgen – etwa eine Verlängerung der Probezeit, die Anordnung einer Nachschulung und verkehrspsychologischen Untersuchung sowie ein amtsärztliches Gutachten.

Mehr dazu: Nachschulung Probeführerschein und Probeführerschein Delikte.

Was passiert nach dem Bescheid? Ablauf, Fristen, Wiederausfolgung

Nach dem Entzugsbescheid folgt ein klar geregeltes Verfahren. So läuft es typischerweise ab:

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Schritt 1 – Bescheid und Beginn der Entzugsdauer:

Mit der Zustellung des Bescheids beginnt in der Regel die im Bescheid festgelegte Entzugsdauer. Bei einer vorläufigen Abnahme wird die Zeit meist angerechnet. Maßgeblich ist immer der Bescheid selbst.

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Schritt 2 – Auflagen erfüllen:

Die Behörde ordnet je nach Delikt und Verkehrsvorgeschichte unterschiedliche Maßnahmen an. Typische Auflagen sind:

  • Nachschulung (z. B. bei Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsdelikten)
  • Verkehrscoaching
  • Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) mit Stellungnahme
  • Amtsärztliches Gutachten
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Schritt 3 – Nachweise einreichen:

Sobald Sie die jeweiligen Auflagen erfüllt haben, werden die Nachweise an die zuständige Führerscheinbehörde übermittelt. Dies übernehmen wir für Sie. Typische Dokumente: Teilnahmebestätigung der Nachschulung und verkehrspsychologische Stellungnahme. Das amtsärztliche Gutachten wird im Regelfall automatisch vom Gesundheitsamt an die Behörde übermittelt.

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Schritt 4 – Wiederausfolgung oder Neuantrag:

Bei kürzeren Entzugszeiten wird der Führerschein nach Ablauf der Frist und Erfüllung aller Auflagen wieder ausgefolgt. War ein amtsärztliches Gutachten erforderlich, erhalten Sie im Anschluss einen Bescheid der Behörde mit dem Ergebnis. Nach längeren Entzügen oder bei angeordneten Befristungen kann eine erneute Beantragung erforderlich sein. Bei einer Entzugszeit ab 18 Monate ist im Regelfall eine erneute Ablegung der praktischen Fahrprüfung notwendig. Ihre Behörde informiert Sie dann über den konkreten Ablauf.

Tipp: Halten Sie bei Rückfragen Ihr Aktenzeichen bereit. Das beschleunigt die Kommunikation mit der Behörde.

Kosten und Dauer: Womit Betroffene typischerweise rechnen

Die Gesamtkosten bei einem Führerscheinentzug setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Verwaltungsstrafen und Gebühren der Behörde
  • Kosten für angeordnete Maßnahmen – z. B. Nachschulung, Verkehrscoaching, verkehrspsychologische Untersuchung, amtsärztliche Untersuchung

Die Dauer des Entzugs hängt vom Delikt, von möglichen Vordelikten und den angeordneten Auflagen ab. Maßgeblich ist der Bescheid.

Empfehlung: Planen Sie frühzeitig Termine für Nachschulung oder VPU, damit Sie die behördlichen Fristen einhalten können.

Häufige Fragen

Mein Führerschein ist weg – darf ich bis zum Bescheid noch fahren?

Wenn Ihnen der Führerschein vorläufig abgenommen wurde, gilt in der Regel bereits ab diesem Zeitpunkt ein Lenkverbot. Wurde eine Abnahme an Ort und Stelle ausgesprochen, dürfen Sie nicht mehr fahren. Im Zweifel ist die Information der Polizei bzw. der zugestellte Bescheid maßgeblich.

Führerschein entzogen – was tun, wenn ich beruflich fahren muss?

Der Entzug der Lenkberechtigung gilt ohne Ausnahme – auch für berufliche Fahrten. Prüfen Sie, ob eine Umorganisation möglich ist (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften).

Wie bekomme ich die Lenkberechtigung wieder?

Erfüllen Sie alle im Bescheid genannten Auflagen (Nachschulung, Verkehrscoaching, VPU, amtsärztliches Gutachten). Reichen Sie die Nachweise fristgerecht bei der zuständigen Führerscheinbehörde ein. Nach Ablauf der Entzugsdauer und positiver Prüfung der Unterlagen durch die Behörde erhalten Sie Ihren Führerschein wieder.

Was ist der Unterschied zwischen Nachschulung und verkehrspsychologischer Untersuchung?

Die Nachschulung ist eine Kursmaßnahme. In mehreren Sitzungen werden Ursachen des Delikts aufgearbeitet und Strategien für ein künftig sicheres Verhalten entwickelt.

Die verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) ist eine Untersuchung. Sie prüft die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit und die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme, die der Behörde als Entscheidungsgrundlage dient.

Quellen und Autor

Rechtsquellen:

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